Ratgeber & Vergleich

BEG Einzelmaßnahmen 2026: Von der Heizung bis zur Dämmung – alle Zuschüsse im Überblick

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (kurz BEG EM) ist das zentrale Förderinstrument, wenn Sie Ihr bestehendes Haus Schritt für Schritt energetisch verbessern wollen, ohne gleich eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus zu stemmen. Anders als bei einer vollständigen Sanierung fördert die BEG EM jede Maßnahme einzeln: eine neue Heizung, eine gedämmte Fassade, drei neue Fenster oder eine erneuerte Lüftungsanlage. Das macht die Förderung zugänglich, aber auch unübersichtlich – denn je nach Maßnahme sind unterschiedliche Fördersätze, förderfähige Höchstkosten, Boni und sogar unterschiedliche Behörden zuständig. Für die Heizung ist die KfW verantwortlich (Zuschuss 458), für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung das BAFA. Dieser Ratgeber sortiert die BEG-Einzelmaßnahmen 2026 in ihre vier Bausteine – Heizung, Gebäudehülle, Anlagentechnik und Fachplanung/Baubegleitung –, erklärt die tatsächlich geltenden Fördersätze und die förderfähigen Höchstkosten und zeigt vor allem eines: Ab wann ein Antrag gestellt sein muss, damit die Förderung nicht verfällt. Wenn Sie am Ende wissen wollen, welche Kombination sich für Ihr konkretes Gebäude rechnet, prüfen Sie das kostenlos und unverbindlich mit unserem Förder-Check.

Vier Bausteine, zwei Behörden: So ist die BEG EM 2026 aufgebaut

Die BEG Einzelmaßnahmen bündelt vier sehr unterschiedliche Fördergegenstände unter einem Dach, und der erste Schritt zur richtigen Förderung ist zu verstehen, welcher Baustein für Ihr Vorhaben zählt. Erstens die Heizung: der Austausch einer alten Öl-, Gas- oder Kohleheizung gegen ein System auf Basis erneuerbarer Energien – Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Wärmenetzanschluss. Diesen Baustein wickelt seit 2024 die KfW über den Zuschuss 458 ab, und nur hier gibt es die vieldiskutierten bis zu 70 Prozent. Zweitens die Gebäudehülle: Dämmung von Dach, Fassade, Kellerdecke und oberster Geschossdecke sowie der Austausch von Fenstern und Außentüren. Drittens die Anlagentechnik ohne Heizung: also Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung sowie die Heizungsoptimierung im Bestand, etwa ein hydraulischer Abgleich oder der Austausch von Heizungspumpen. Viertens die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energie-Effizienz-Experten. Die Bausteine zwei bis vier laufen über das BAFA. Diese Trennung ist keine Formalie: Sie bestimmt, wo Sie den Antrag stellen, welcher Fördersatz gilt und welche Höchstkosten angerechnet werden. Wer eine Wärmepumpe einbaut und gleichzeitig das Dach dämmt, stellt deshalb zwei getrennte Anträge bei zwei verschiedenen Stellen.

Der Heizungs-Baustein: bis zu 70 Prozent über die KfW

Der Heizungstausch ist der finanziell größte Hebel der BEG EM, und er funktioniert nach einem Baukasten-Prinzip. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten für jeden, der eine förderfähige klimafreundliche Heizung einbaut. Darauf lassen sich mehrere Boni stapeln: der Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent für den zügigen Austausch einer funktionstüchtigen alten Öl-, Gas- oder Kohleheizung (selbstnutzende Eigentümer), ein Einkommensbonus von bis zu 30 Prozent für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 40.000 Euro sowie ein Effizienzbonus von 5 Prozent speziell für besonders effiziente Wärmepumpen. Wichtig ist die Deckelung: In der Summe sind maximal 70 Prozent Förderung möglich, egal wie viele Boni theoretisch zusammenkommen. Die förderfähigen Kosten sind für die erste Wohneinheit im Einfamilienhaus auf 30.000 Euro begrenzt. Daraus ergibt sich der viel zitierte Höchstzuschuss von rund 21.000 Euro (70 Prozent von 30.000 Euro). Für die Kostenschätzung: Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kostet inklusive Einbau typischerweise 27.000 bis 40.000 Euro, eine Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Erdbohrung 35.000 bis 60.000 Euro. Der Antrag läuft zwingend über die KfW und muss – anders als früher – vor dem Vertragsabschluss gestellt werden.

Gebäudehülle und Anlagentechnik: 15 Prozent plus 5 Prozent iSFP-Bonus

Für alle Maßnahmen an der Gebäudehülle sowie für Lüftung und Heizungsoptimierung gilt ein anderer, deutlich niedrigerer Fördersatz – dafür sind sie oft die wirtschaftlichere Basis einer Sanierung. Das BAFA bezuschusst Dämmung von Dach, Fassade, Geschossdecken und Kellerdecke, den Austausch von Fenstern und Außentüren sowie sommerlichen Wärmeschutz mit einem Grundsatz von 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Entscheidend ist der Zusatz-Bonus: Ist die Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), erhöht sich der Zuschuss um weitere 5 Prozent auf insgesamt 20 Prozent. Ein iSFP wird von einem Energie-Effizienz-Experten erstellt und legt eine sinnvolle Reihenfolge der Sanierungsschritte fest – er lohnt sich für fast jeden, der mehrere Maßnahmen plant. Auch die technische Anlagenausstattung ohne Heizung fällt in diesen 15-plus-5-Prozent-Bereich: eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ebenso wie die Heizungsoptimierung eines bestehenden Systems, etwa hydraulischer Abgleich, Pumpentausch oder Dämmung von Rohrleitungen. Wichtig: Damit eine Einzelmaßnahme förderfähig ist, müssen die technischen Mindestanforderungen (etwa maximale U-Werte bei Dämmung und Fenstern) eingehalten und meist von einem Energie-Effizienz-Experten bestätigt werden.

Förderfähige Höchstkosten: Wo die Zuschüsse gedeckelt sind

Ein Prozentsatz allein sagt wenig, solange die Bezugsgröße unklar ist. Deshalb ist der wichtigste, oft übersehene Punkt der BEG EM die förderfähige Höchstgrenze der Kosten. Für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung liegt sie bei 30.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Das heißt konkret: Auch wenn Ihre Fassadendämmung 45.000 Euro kostet, wird der Zuschuss nur auf 30.000 Euro berechnet – 15 Prozent davon sind 4.500 Euro. Diese Grenze verdoppelt sich auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt. Genau hier entfaltet der iSFP seinen doppelten Nutzen: Er hebt sowohl den Fördersatz (plus 5 Prozentpunkte) als auch die anrechenbaren Höchstkosten (auf das Doppelte) an. Für den Heizungstausch gilt eine eigene, davon getrennte Grenze von 30.000 Euro für die erste Wohneinheit im Einfamilienhaus; im Mehrfamilienhaus sinken die Höchstbeträge je zusätzlicher Wohneinheit gestaffelt ab. Wer eine größere Sanierung über mehrere Jahre streckt, kann die Jahresgrenze bewusst nutzen: Zwei Maßnahmen in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren schöpfen zweimal die Höchstgrenze aus. Diese Planung sollte allerdings zur Bausubstanz und zum iSFP passen und nicht allein steuerlich getrieben sein.

Fachplanung und Baubegleitung: 50 Prozent auf die Experten-Kosten

Der vierte Baustein wird bei der Kostenplanung fast immer unterschätzt und ist zugleich der mit dem höchsten Fördersatz. Die Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung durch einen zugelassenen Energie-Effizienz-Experten werden mit 50 Prozent bezuschusst. Für viele Maßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik ist die Einbindung eines solchen Experten ohnehin Voraussetzung für die Förderung – er bestätigt, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden. Die förderfähigen Kosten der Baubegleitung sind ebenfalls gedeckelt, im Einfamilienhaus auf einen fünfstelligen Betrag pro Kalenderjahr. Praktisch bedeutet das: Die Beratungs- und Nachweiskosten, die eine geförderte Sanierung ohnehin verursacht, werden zur Hälfte vom Staat getragen. Beim Heizungstausch über die KfW ist die Rolle etwas anders – hier genügt in vielen Fällen ein Fachunternehmen, eine separate Experten-Bestätigung ist nicht zwingend, kann aber sinnvoll sein. Für die Gebäudehülle sollten Sie den Effizienz-Experten frühzeitig einbinden: Er ist es auch, der den iSFP erstellt, der Fördersatz und Höchstgrenzen anhebt. Damit schließt sich der Kreis – ein Experten-Termin am Anfang entscheidet oft darüber, wie hoch die Gesamtförderung am Ende ausfällt.

Die richtige Reihenfolge: Erst Antrag, dann Vertrag

An der Antragsreihenfolge scheitern die meisten Förderungen – nicht an den technischen Voraussetzungen. Die eiserne Regel der BEG EM lautet: Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt sein, und als Beginn gilt der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags. Wer den Handwerker beauftragt oder die Wärmepumpe bestellt, bevor der Antrag gestellt ist, verliert den Anspruch – rückwirkende Förderung gibt es nicht. Die saubere Reihenfolge sieht so aus: Erstens einen Energie-Effizienz-Experten einbinden und – falls sinnvoll – den iSFP erstellen lassen. Zweitens Angebote einholen und einen Liefer- oder Leistungsvertrag vorbereiten, der aufschiebend bedingt ist auf die Förderzusage (so ist die Beauftragung noch nicht wirksam). Drittens den Antrag stellen: für die Heizung bei der KfW (Zuschuss 458), für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Baubegleitung beim BAFA. Erst danach den Vertrag wirksam werden lassen und die Maßnahme umsetzen. Wer Heizung und Dämmung kombiniert, führt zwei parallele Anträge – die Fristen und Nachweise laufen getrennt. Nach Abschluss reichen Sie die Rechnungen und die Bestätigung des Experten ein, und der Zuschuss wird ausgezahlt. Diese Reihenfolge klingt bürokratisch, ist aber die einzige, die die Förderung sichert.

BEG Einzelmaßnahmen 2026 – Fördersätze, Höchstkosten und Zuständigkeit im Überblick
MaßnahmeFördersatz 2026Förderfähige HöchstkostenZuständige Stelle
Heizungstausch (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie u. a.)30 % Basis + Boni, gedeckelt auf max. 70 %30.000 € (1. Wohneinheit EFH)KfW – Zuschuss 458
Klimageschwindigkeitsbonus (schneller Tausch alter Heizung)+20 %im Heizungs-Deckel enthaltenKfW – Zuschuss 458
Einkommensbonus (zu versteuerndes Einkommen ≤ 40.000 €)+30 %im Heizungs-Deckel enthaltenKfW – Zuschuss 458
Effizienzbonus (besonders effiziente Wärmepumpe)+5 %im Heizungs-Deckel enthaltenKfW – Zuschuss 458
Dämmung (Dach, Fassade, Kellerdecke, Geschossdecke)15 % (+5 % mit iSFP = 20 %)30.000 € (mit iSFP 60.000 €) je WE/JahrBAFA
Fenster und Außentüren15 % (+5 % mit iSFP = 20 %)30.000 € (mit iSFP 60.000 €) je WE/JahrBAFA
Anlagentechnik (Lüftung mit Wärmerückgewinnung, Heizungsoptimierung)15 % (+5 % mit iSFP = 20 %)30.000 € (mit iSFP 60.000 €) je WE/JahrBAFA
Fachplanung und Baubegleitung (Energie-Effizienz-Experte)50 %gesonderter, gedeckelter HöchstbetragBAFA

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen BEG EM und einer Effizienzhaus-Sanierung?

Die BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) fördert einzelne Bauteile getrennt – etwa nur die Heizung oder nur die Dämmung – als Zuschuss über BAFA und KfW. Die Effizienzhaus-Förderung (BEG WG) dagegen belohnt das Erreichen eines definierten Gesamtstandards für das ganze Gebäude und läuft als Kreditvariante mit Tilgungszuschuss über die KfW. Für schrittweise Sanierungen im Bestand ist die BEG EM der richtige Weg; wer ohnehin das ganze Haus auf einen Effizienzhaus-Standard bringt, prüft die BEG WG.

Kann ich Heizungstausch und Dämmung gleichzeitig fördern lassen?

Ja, und das ist häufig sinnvoll, weil beide Maßnahmen sich energetisch ergänzen. Sie stellen dann aber zwei getrennte Anträge: den Heizungsantrag bei der KfW (Zuschuss 458) und den Antrag für die Dämmung beim BAFA. Beide Töpfe haben eigene Fördersätze und eigene Höchstkostengrenzen, laufen also unabhängig voneinander. Ein individueller Sanierungsfahrplan hilft, die Maßnahmen zeitlich und technisch sinnvoll aufeinander abzustimmen.

Was bringt der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) konkret?

Der iSFP wirkt an zwei Stellen gleichzeitig: Er hebt den Fördersatz für Gebäudehülle und Anlagentechnik von 15 auf 20 Prozent und verdoppelt die förderfähigen Höchstkosten von 30.000 auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr. Damit rechnet sich der iSFP fast immer, sobald Sie mehr als eine einzelne kleine Maßnahme planen. Erstellt wird er von einem zugelassenen Energie-Effizienz-Experten, dessen Kosten ihrerseits mit 50 Prozent bezuschusst werden.

Muss der Antrag wirklich vor Vertragsabschluss gestellt werden?

Ja, das ist die wichtigste Regel der gesamten BEG EM. Als Maßnahmenbeginn gilt der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags. Wird dieser vor der Antragstellung geschlossen, entfällt der Förderanspruch ersatzlos – eine rückwirkende Förderung gibt es nicht. Ein bewährter Weg ist ein Vertrag, der aufschiebend bedingt auf die Förderzusage ist: So können Sie planen und Angebote binden, ohne die Förderung zu verlieren.

Wie hoch ist die maximale Förderung für eine Wärmepumpe 2026?

Die Grundförderung von 30 Prozent lässt sich durch Klimageschwindigkeitsbonus (20 %), Einkommensbonus (bis 30 %) und Effizienzbonus (5 %) auf maximal 70 Prozent stapeln. Bei förderfähigen Kosten von bis zu 30.000 Euro in der ersten Wohneinheit eines Einfamilienhauses ergibt das einen Höchstzuschuss von rund 21.000 Euro. Der genaue Betrag hängt von den tatsächlichen Kosten und Ihrer individuellen Bonus-Berechtigung ab.

Zählt Photovoltaik auch zu den BEG Einzelmaßnahmen?

Nein. Photovoltaik und Stromspeicher werden nicht über die BEG EM gefördert, sondern laufen über eigene Mechanismen – vor allem die Einspeisevergütung sowie steuerliche Vorteile wie den Nullsteuersatz auf die Anschaffung. Die BEG EM zielt auf Wärme und Gebäudehülle. Wenn Sie Wärmepumpe und PV kombinieren wollen, lohnt sich eine gemeinsame Betrachtung – welche Kombination sich für Ihr Objekt rechnet, zeigt Ihnen unser kostenloser Förder-Check.

Was sind förderfähige Höchstkosten und warum sind sie so wichtig?

Der Fördersatz wird nicht auf Ihre tatsächlichen Kosten angewendet, sondern nur bis zu einer Obergrenze. Für Gebäudehülle und Anlagentechnik liegt sie bei 30.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr (60.000 Euro mit iSFP). Kostet eine Maßnahme mehr, bleibt der übersteigende Teil ungefördert. Wer diese Grenze kennt, kann größere Vorhaben bewusst über zwei Kalenderjahre strecken und so zweimal die Höchstgrenze ausschöpfen.

Wer stellt den Antrag – ich selbst oder ein Fachbetrieb?

Den Förderantrag stellen grundsätzlich Sie als Eigentümer beziehungsweise antragsberechtigte Person – bei der KfW für die Heizung, beim BAFA für Gebäudehülle und Anlagentechnik. In der Praxis unterstützt Sie dabei meist der Energie-Effizienz-Experte, der auch die technischen Nachweise erstellt. Für den Heizungstausch über die KfW kann eine bevollmächtigte Person, etwa das ausführende Fachunternehmen oder ein Experte, den Antrag für Sie einreichen.

Förder-Check starten

Die BEG Einzelmaßnahmen 2026 sind kein einheitlicher Topf, sondern vier Bausteine mit eigenen Regeln: bis zu 70 Prozent für die Heizung über die KfW, 15 plus 5 Prozent für Dämmung, Fenster und Anlagentechnik über das BAFA, und 50 Prozent für die begleitende Fachplanung. Wer die förderfähigen Höchstkosten kennt, den iSFP nutzt und die eiserne Reihenfolge „erst Antrag, dann Vertrag" einhält, holt das Maximum heraus. Welche Kombination sich für Ihr konkretes Gebäude wirklich lohnt und welche Zuschüsse Sie parallel beantragen können, prüfen Sie in zwei Minuten kostenlos und unverbindlich mit unserem Förder-Check.

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