Ratgeber & Vergleich

Die große Förder-Landkarte 2026: Welche Förderung greift für welche Maßnahme?

Wer 2026 saniert, heizt oder Strom selbst erzeugt, stolpert zuerst über ein Abkürzungs-Dickicht: BEG, BEG EM, BEG WG, KfW 458, KfW 261, BAFA-Zuschuss. Dahinter steckt aber ein überschaubares System. Fast jede staatliche Gebäudeförderung in Deutschland läuft heute unter einem Dach – der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – und wird über zwei Behörden ausgezahlt: die KfW für Heizung und Komplettsanierung, das BAFA für einzelne Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle. Dieser Hub ordnet die Programme einer Maßnahme zu, zeigt in einer Tabelle, wer wie viel Zuschuss zahlt, und erklärt die zwei Regeln, an denen die meisten Anträge scheitern: die richtige Reihenfolge und die Kombinierbarkeit der Boni. Für die konkrete Höhe in deinem Fall nimm am Ende unseren kostenlosen Förder-Check.

Das System hinter den Abkürzungen: BEG, KfW und BAFA

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist der Rahmen. Sie bündelt seit 2021, was früher in einem Dutzend Einzelprogramme verstreut war, und teilt sich in drei Zweige: BEG WG (Wohngebäude – Komplettsanierung zum Effizienzhaus), BEG NWG (Nichtwohngebäude) und BEG EM (Einzelmaßnahmen). Für private Sanierer sind vor allem BEG WG und BEG EM relevant.

Die Auszahlung übernehmen zwei Stellen mit klarer Arbeitsteilung. Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist für die Heizung zuständig – die Heizungsförderung läuft unter der Programmnummer 458 – und für Kredite zur Komplettsanierung (Programm 261). Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zahlt die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik: Dämmung, Fenster, Lüftung, Heizungsoptimierung.

Die Merkregel: Heizung tauschen → KfW. Hülle dämmen, Fenster tauschen → BAFA. Ganzes Haus auf Effizienzhaus-Niveau bringen → KfW-Kredit. Diese Aufteilung ist wichtig, weil sich daraus ergibt, wo du welchen Antrag stellst – und dass du für ein saniertes Haus oft zwei Anträge bei zwei Behörden brauchst.

Die Förder-Landkarte auf einen Blick

Die folgende Tabelle ordnet die häufigsten Maßnahmen ihrem Programm und der ausführenden Stelle zu und nennt den Zuschuss-Rahmen 2026. Sie ist der Kern dieses Hubs – jede Zeile ist unten oder in einem Detail-Artikel ausführlich erklärt.

Zwei Hinweise vorab: Die Prozentsätze bei der Wärmepumpe sind kumulierbare Boni, die zusammen bei 70 Prozent gedeckelt sind – nicht additiv bis 85 Prozent. Und die Förderquoten bei Dämmung und Fenster beziehen sich auf förderfähige Höchstkosten, nicht auf die Gesamtrechnung: Wer teurer baut, bekommt den Aufschlag auf den gedeckelten Betrag, nicht auf jeden Euro. Balkonkraftwerk und Photovoltaik stehen in der Landkarte, weil sie zur Gesamtentscheidung gehören – sie werden aber bundesweit nicht mehr über die BEG bezuschusst und laufen bei uns bewusst über einen eigenen Solar-Vergleich.

Heizung: die Wärmepumpe und ihr Bonus-System (KfW 458)

Die Heizungsförderung ist 2026 das großzügigste, aber auch komplexeste Programm. Sie läuft über die KfW unter Nummer 458 und funktioniert nach einem Baukastenprinzip aus vier Bausteinen:

– Grundförderung: 30 Prozent für jeden, der eine förderfähige Heizung (z. B. Wärmepumpe) einbaut. – Klimageschwindigkeitsbonus: +20 Prozent, wenn eine alte funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas- oder Nachtspeicherheizung ausgetauscht wird (selbstnutzende Eigentümer). – Einkommensbonus: +30 Prozent für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen (zvE) bis 40.000 Euro. – Effizienzbonus: +5 Prozent für besonders effiziente Wärmepumpen (natürliches Kältemittel oder Nutzung von Erdwärme/Wasser/Abwasser).

Der Deckel: Alle Boni zusammen ergeben maximal 70 Prozent. Die förderfähigen Kosten sind bei einer Einzelmaßnahme im Einfamilienhaus auf 30.000 Euro begrenzt. Daraus folgt der oft zitierte Höchstzuschuss von rund 21.000 Euro (70 Prozent von 30.000 Euro).

Damit sich die Rechnung lohnt, müssen die Rahmendaten stimmen. Realistische Anschaffungskosten liegen 2026 bei 27.000 bis 40.000 Euro für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe und 35.000 bis 60.000 Euro für eine Sole-Wasser-Anlage mit Erdsonde. Entscheidend für die laufenden Kosten ist die Jahresarbeitszahl (JAZ): Luft-Wasser erreicht typisch 3 bis 4, Sole-Wasser 4 bis 5 – je höher, desto weniger Strom pro Kilowattstunde Wärme. Wichtigster Formfehler: Der Antrag bei der KfW muss vor Vertragsabschluss gestellt werden (Details im nächsten Abschnitt).

Gebäudehülle: Dämmung, Fenster und der iSFP-Bonus (BAFA)

Alles, was die Wärme im Haus hält, läuft als Einzelmaßnahme über das BAFA – also Fassaden-, Dach- und Kellerdämmung, der Austausch von Fenstern und Außentüren sowie Lüftungsanlagen. Die Systematik ist hier einfacher als bei der Heizung:

– Grundförderung: 15 Prozent Zuschuss auf die förderfähigen Kosten. – iSFP-Bonus: zusätzliche 5 Prozent, wenn die Maßnahme in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) empfohlen wurde – zusammen also 20 Prozent.

Der Hebel liegt in den förderfähigen Höchstkosten. Standardmäßig sind 30.000 Euro je Wohneinheit und Kalenderjahr ansetzbar. Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan hat, verdoppelt diese Grenze auf 60.000 Euro je Wohneinheit und Jahr. Ein iSFP kostet ein paar Hundert Euro (selbst wieder gefördert), hebt aber sowohl den Bonus als auch den Deckel – bei größeren Vorhaben rechnet sich das fast immer.

Ein Beispiel zur Einordnung: 40.000 Euro Fassadendämmung mit iSFP werden voll gefördert (unter dem 60.000-Euro-Deckel), 20 Prozent Zuschuss ergeben 8.000 Euro. Ohne iSFP wären nur 30.000 Euro förderfähig und der Satz läge bei 15 Prozent – 4.500 Euro. Derselbe Bau, fast der doppelte Zuschuss, allein wegen des Fahrplans.

Die zwei Regeln, an denen Anträge scheitern: Reihenfolge und Kombination

Zwei Fehler kosten mehr Förderung als jeder falsche Prozentsatz.

Erstens die Reihenfolge. Fast alle BEG-Zuschüsse sind vor Vorhabenbeginn zu beantragen. Bei der KfW-Heizungsförderung gilt: Zuerst den Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung abschließen, dann den Antrag stellen – oder den Antrag vor jeder verbindlichen Beauftragung einreichen. Wer zuerst den Handwerker fest beauftragt und danach den Antrag stellt, verliert in der Regel den kompletten Zuschuss. Bei BAFA-Einzelmaßnahmen ist es identisch: erst der Antrag, dann der Auftrag.

Zweitens die Kombination. Grundsatz: Für ein und dieselbe Maßnahme gibt es nur einen Zuschuss – man kann Heizungsförderung und BAFA-Zuschuss nicht doppelt auf denselben Posten legen. Sehr wohl kombinierbar sind aber verschiedene Maßnahmen: Die Wärmepumpe läuft über die KfW, die Dämmung parallel über das BAFA, und beide zusammen können über einen ergänzenden KfW-Kredit (Programm 261/358 mit Zinsverbilligung) finanziert werden. Ein individueller Sanierungsfahrplan wirkt als Klammer – er macht Maßnahmen förderfähig und hebt Deckel, ohne selbst einen Zuschuss zu blockieren.

Wer beides beachtet – vor Beginn beantragen, Maßnahmen sauber auf die richtige Behörde verteilen – schöpft die Programme meist ohne Kürzung aus.

Solar, Balkonkraftwerk und die Grenzen der Bundesförderung

Photovoltaik, Stromspeicher und Wallbox tauchen in jeder Sanierungsplanung auf, laufen aber 2026 nicht mehr über die BEG-Zuschüsse. Die Förderung für Solarstrom funktioniert anders – über steuerliche Vorteile und die Einspeisevergütung statt über einen Zuschussbescheid.

Konkret: Für PV-Anlagen gilt der Nullsteuersatz (0 Prozent Umsatzsteuer) auf Anschaffung und Installation, und Erträge sind bis 30 kWp einkommensteuerfrei. Die Einspeisevergütung liegt für Anlagen bis 10 kWp aktuell bei rund 7,78 ct/kWh (Teileinspeisung) bzw. 12,34 ct/kWh (Volleinspeisung). Übliche Anlagenkosten bewegen sich zwischen 1.200 und 1.700 Euro pro kWp. Beim Balkonkraftwerk hat das Solarpaket I die Regeln vereinfacht: Wechselrichter bis 800 Watt, Modulleistung bis 2.000 Wp, Anmeldung nur noch im Marktstammdatenregister, Kosten typisch 300 bis 800 Euro.

Weil diese Themen eine eigene, tiefe Ebene bilden – Kosten, Ertrag, Speicher, Steuer, Anmeldung – behandeln wir sie bewusst nicht als Förder-Zeile, sondern verweisen für Planung und Angebotsvergleich auf einen spezialisierten Solar-Check. In der Sanierungslogik gilt: Erst Wärme (Heizung, Hülle), dann Strom – die BEG-Programme oben haben Vorrang, weil dort das große Zuschussgeld liegt.

Förder-Landkarte 2026: Maßnahme → Programm → Stelle → Zuschuss (Übersicht; genaue Höhe im Einzelfall per Förder-Check)
MaßnahmeProgrammAusführende StelleZuschuss / Vorteil 2026Förderfähige Höchstkosten
Wärmepumpe (Heizungstausch)BEG EM / KfW 458KfW30 % Basis + 20 % Klimageschw. + bis 30 % Einkommen + 5 % Effizienz, gedeckelt 70 % (max. ~21.000 €)30.000 € (EFH, Einzelmaßnahme)
Fassaden-, Dach-, KellerdämmungBEG EMBAFA15 % + 5 % iSFP-Bonus = bis 20 %30.000 € (mit iSFP 60.000 €) je WE/Jahr
Fenster & AußentürenBEG EMBAFA15 % + 5 % iSFP-Bonus = bis 20 %30.000 € (mit iSFP 60.000 €) je WE/Jahr
Komplettsanierung zum EffizienzhausBEG WG / KfW 261KfWZinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss (nach Effizienzhaus-Stufe)bis 150.000 € Kredit je WE
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)BEG EM (Energieberatung)BAFAZuschuss zur Beratung; schaltet 5 % Bonus + doppelten Deckel frei
Photovoltaik (bis 30 kWp)Kein BEG-ZuschussFinanzamt / Netzbetreiber0 % USt + einkommensteuerfrei; Einspeisung 7,78 ct (Teil) / 12,34 ct (Voll) bis 10 kWp(Solar-Check statt BEG)
BalkonkraftwerkKein BEG-ZuschussMarktstammdatenregisterVereinfachte Anmeldung; 800-W-WR / 2.000 Wp; Kosten 300–800 €(ggf. kommunale Zuschüsse)

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen BEG, KfW und BAFA?

BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) ist der übergeordnete Förderrahmen – das Regelwerk. KfW und BAFA sind die zwei Behörden, die im Rahmen der BEG auszahlen. Die KfW ist für die Heizungsförderung (Programm 458) und Sanierungskredite (Programm 261) zuständig, das BAFA für Zuschüsse zu Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle wie Dämmung und Fenster. Merkregel: Heizung → KfW, Hülle → BAFA.

Wie hoch ist die Wärmepumpen-Förderung 2026 maximal?

Maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Diese setzen sich aus 30 Prozent Grundförderung, 20 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus, bis zu 30 Prozent Einkommensbonus (bei einem zu versteuernden Einkommen bis 40.000 Euro) und 5 Prozent Effizienzbonus zusammen – gedeckelt bei 70 Prozent. Bei einem Einfamilienhaus mit 30.000 Euro förderfähigen Kosten ergibt das einen Höchstzuschuss von rund 21.000 Euro.

Muss ich die Förderung vor oder nach dem Handwerker-Auftrag beantragen?

Vorher. Fast alle BEG-Zuschüsse setzen voraus, dass der Antrag vor Vorhabenbeginn gestellt wird. Bei der KfW-Heizungsförderung schließt du zuerst einen Vertrag mit aufschiebender bzw. auflösender Bedingung ab und stellst dann den Antrag; bei BAFA-Einzelmaßnahmen gilt: erst Antrag, dann verbindliche Beauftragung. Wer zuerst fest beauftragt, verliert in der Regel den gesamten Zuschuss.

Kann ich Wärmepumpe und Dämmung gleichzeitig fördern lassen?

Ja. Es handelt sich um verschiedene Maßnahmen, die über verschiedene Stellen laufen: die Wärmepumpe über die KfW (Programm 458), die Dämmung über das BAFA (Einzelmaßnahme). Nicht erlaubt ist nur die Doppelförderung derselben Maßnahme. Für die Finanzierung beider Vorhaben kann zusätzlich ein zinsverbilligter KfW-Ergänzungskredit genutzt werden.

Was bringt der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)?

Zweierlei: Er hebt den Zuschuss für BEG-Einzelmaßnahmen um 5 Prozentpunkte (von 15 auf 20 Prozent) und verdoppelt die förderfähigen Höchstkosten von 30.000 auf 60.000 Euro je Wohneinheit und Jahr. Bei größeren Sanierungen an Fassade oder Dach rechnet sich der iSFP fast immer, weil beide Effekte zusammenwirken. Die Erstellung des Fahrplans ist selbst förderfähig.

Wird Photovoltaik über die BEG gefördert?

Nein. PV-Anlagen laufen 2026 nicht über BEG-Zuschüsse, sondern über steuerliche Vorteile und die Einspeisevergütung: 0 Prozent Umsatzsteuer auf Anschaffung, Einkommensteuerfreiheit bis 30 kWp und eine Einspeisevergütung von rund 7,78 ct/kWh (Teil) bzw. 12,34 ct/kWh (Voll) bis 10 kWp. In der Sanierungsreihenfolge gilt: erst Wärme (Heizung und Hülle über BEG), dann Strom.

Was gilt 2026 für Balkonkraftwerke?

Seit dem Solarpaket I sind die Regeln vereinfacht: Der Wechselrichter darf bis 800 Watt einspeisen, die Modulleistung bis 2.000 Wp betragen, und die Anmeldung erfolgt nur noch im Marktstammdatenregister – der separate Netzbetreiber-Prozess entfällt. Die Anschaffung kostet typisch 300 bis 800 Euro. Eine BEG-Förderung gibt es dafür nicht; einzelne Kommunen zahlen aber eigene Zuschüsse.

Woher weiß ich, welche Förderung konkret für mein Haus greift?

Das hängt von Maßnahme, Gebäudezustand, deinem Einkommen und der Reihenfolge ab – die Landkarte oben zeigt den Rahmen, die exakte Höhe ergibt sich erst im Einzelfall. Am schnellsten klärst du das mit unserem kostenlosen Förder-Check: Er ordnet dein Vorhaben den passenden Programmen zu und zeigt die Zuschusshöhe, bevor du einen Antrag stellst oder einen Vertrag unterschreibst.

Förder-Check starten

Die Förderlogik 2026 ist beherrschbar, sobald man das System sieht: BEG ist der Rahmen, die KfW zahlt für die Heizung (bis 70 Prozent, max. rund 21.000 Euro bei der Wärmepumpe), das BAFA für die Gebäudehülle (15 Prozent plus 5 Prozent iSFP-Bonus). Die zwei Regeln, die über Erfolg entscheiden: immer vor Vertragsabschluss beantragen und Maßnahmen sauber auf die richtige Behörde verteilen. Weil die konkrete Zuschusshöhe von Einkommen, Gebäudezustand und Reihenfolge abhängt, prüfe dein Vorhaben mit unserem kostenlosen Förder-Check – er zeigt dir, welche Programme greifen und wie viel drin ist, bevor du den ersten Vertrag unterschreibst.

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