Ratgeber & Vergleich

Förderung für erneuerbare Energien und energetische Sanierung in Sachsen-Anhalt 2026

Wer in Sachsen-Anhalt 2026 seine Heizung tauscht, das Dach dämmt oder das ganze Haus energetisch saniert, kombiniert im Regelfall drei Ebenen: die starke Bundesförderung (BEG über KfW und BAFA), zinsverbilligte Landesdarlehen der Investitionsbank Sachsen-Anhalt und – seltener – kommunale Zuschüsse. Anders als in einigen anderen Bundesländern gibt es in Sachsen-Anhalt aktuell keinen eigenen Landes-Zuschuss für private Wärmepumpen, Photovoltaik oder Batteriespeicher; das frühere Speicherprogramm ist ausgelaufen. Das ist kein Nachteil, solange man weiß, wo das Geld wirklich herkommt. Dieser Ratgeber ordnet die Programme ehrlich ein, nennt konkrete Beträge und Antragsstellen und zeigt, in welcher Reihenfolge Sie Bund, Land und Kommune sinnvoll verzahnen. Er ist markenunabhängig und dient der Orientierung – keine Rechtsberatung, und Programme ändern sich; prüfen Sie Konditionen vor Antragstellung immer bei der jeweiligen Stelle.

Die Ausgangslage: Bund trägt, Land ergänzt mit Krediten

Für private Eigentümerinnen und Eigentümer in Sachsen-Anhalt ist 2026 die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der mit Abstand größte Hebel. Sie ist bundeseinheitlich, also in Magdeburg, Halle, Dessau oder im ländlichen Altmarkkreis identisch. Der Freistaat – korrekt: das Land Sachsen-Anhalt – legt keinen eigenen Zuschusstopf für einzelne Haustechnik-Maßnahmen wie Wärmepumpe oder Solarthermie obendrauf. Stattdessen setzt das Land auf zinsverbilligte Darlehen über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) und bündelt größere Zuschüsse dort, wo die Wirkung pro Euro am höchsten ist: bei Unternehmen und öffentlichen Gebäuden.

Daraus folgt eine klare Arbeitsteilung. Den Zuschuss holen Sie beim Bund (KfW für die Heizung, BAFA für Gebäudehülle und Anlagentechnik). Die Finanzierung des Eigenanteils – also der Kosten, die nach Abzug der Zuschüsse übrig bleiben – können Sie über ein Landesdarlehen verbilligen. Wer diese Logik einmal verstanden hat, verschenkt in Sachsen-Anhalt kein Geld, nur weil das Land selbst keinen sichtbaren Scheck ausstellt. Wichtig ist die Reihenfolge: Anträge müssen vor Auftragsvergabe gestellt werden, sonst entfällt die Förderung.

Bundesförderung als Fundament: BEG für Heizung, Dämmung und Solarthermie

Der Heizungstausch läuft 2026 über die KfW (Programm 458, „Zuschuss Heizungsförderung“). Für den Wechsel auf eine förderfähige Anlage – etwa eine Wärmepumpe oder den Anschluss an ein Wärmenetz – gibt es 30 Prozent Grundförderung. Dazu kommen bis zu 20 Prozent Klimageschwindigkeits-Bonus (für den zügigen Austausch alter fossiler Heizungen), bis zu 30 Prozent Einkommens-Bonus bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 40.000 Euro sowie 5 Prozent Effizienzbonus für bestimmte Wärmepumpen. Die Boni sind kumulierbar, aber bei maximal 70 Prozent gedeckelt. Förderfähig sind bis zu 30.000 Euro Investitionskosten im Einfamilienhaus – die maximale Auszahlung liegt damit bei rund 21.000 Euro. Der Antrag wird vor Vertragsabschluss bei der KfW gestellt.

Gebäudehülle und Anlagentechnik fördert das BAFA über die BEG-Einzelmaßnahmen (BEG-EM). Dämmung von Dach, Fassade oder Kellerdecke sowie der Fenstertausch bekommen 15 Prozent Zuschuss, plus 5 Prozent iSFP-Bonus, wenn die Maßnahme in einem individuellen Sanierungsfahrplan steht – zusammen 20 Prozent. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten liegt bei 30.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr, mit iSFP steigt sie auf 60.000 Euro. Solarthermie erhält 30 Prozent Grundförderung; ein 20-Prozent-Bonus kommt nur hinzu, wenn die Anlage eine funktionierende fossile Hauptheizung ersetzt. Als steuerliche Alternative zur BAFA-Förderung existiert der Steuerbonus nach §35c EStG: 20 Prozent der Sanierungskosten über drei Jahre verteilt, maximal 40.000 Euro pro Objekt – nicht mit BEG-Zuschuss für dieselbe Maßnahme kombinierbar, aber eine gute Option, wenn die Zuschussanträge nicht passen.

Landesebene Sachsen-Anhalt: Zinsverbilligte Darlehen statt Zuschuss

Das zentrale Landesangebot für private Sanierer heißt „Sachsen-Anhalt MODERN“ und läuft über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Es ist ein zinsverbilligtes Darlehen – kein Zuschuss – für die energetische und altersgerechte Modernisierung selbstgenutzter oder vermieteter Wohngebäude. Gefördert werden bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit und Programmbestandteil, mindestens 10.000 Euro je Maßnahme, gedeckelt bei grundsätzlich 750.000 Euro pro Objekt. Die Laufzeit beträgt wahlweise 10, 20 oder 30 Jahre mit einem tilgungsfreien Anfangsjahr; die IB verbilligt die ohnehin günstigen KfW-Zinsen zusätzlich. Voraussetzung sind die fachgerechte Ausführung durch qualifizierte Betriebe und der Nachweis der geplanten Maßnahmen vor Baubeginn.

Ein wichtiger Punkt für die Erwartung: Photovoltaik, gewerblich genutzte Flächen, Ferien- und Wochenendhäuser sowie Umschuldungen sind bei „Sachsen-Anhalt MODERN“ ausdrücklich nicht förderfähig. Der Wert des Programms liegt also in der günstigen Langfristfinanzierung des Sanierungs-Eigenanteils – nicht in einem PV-Bonus. Wer eine Solaranlage plant, findet die passenden Zuschüsse und Renditerechnungen nicht hier, sondern in der Kombination aus Einspeisevergütung, Mehrwertsteuerbefreiung und gegebenenfalls einem KfW-Kredit; für die konkrete Wirtschaftlichkeit lohnt der neutrale Förder-Check.

Für Vermieter und Selbstnutzer ergänzt das IB-Wohneigentums- beziehungsweise Wohnraumförderprogramm die Palette. Erste Anlaufstelle für alle Landesprogramme ist das FörderBeratungsZentrum der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg (kostenlose Hotline 0800 5 60 07 57, beratung@ib-lsa.de).

Landeszuschüsse gibt es – aber für Unternehmen und öffentliche Gebäude

Dass Sachsen-Anhalt keinen privaten Zuschuss auszahlt, heißt nicht, dass das Land untätig ist. Die Zuschüsse fließen gezielt in zwei andere Bereiche. Für Betriebe gibt es das Programm „Sachsen-Anhalt ENERGIE“: Im aktuellen Förderaufruf (4. Juni 2025 bis 30. Juni 2027) stehen 33 Millionen Euro bereit. Gefördert werden die energieeffiziente Erneuerung von Gebäuden, der Austausch ineffizienter Anlagen und die Installation erneuerbarer Energien zur Strom- und Wärmeversorgung – mit bis zu 50 Prozent Zuschuss. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 50.000 Euro betragen (bei großen Unternehmen mindestens 150.000 Euro). Antragsberechtigt sind private und öffentliche Unternehmen sowie sonstige juristische Personen.

Für Kommunen, Schulen, Kitas und andere öffentliche Liegenschaften bündelt das Land Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), unter anderem über die STARK-III-plus-EFRE-Linie und das Programm „Sachsen-Anhalt ÖFFIZIENZ“. Bewilligungsbehörde ist auch hier die Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Für private Haushalte sind diese Töpfe nicht zugänglich – wohl aber relevant, wenn Sie als Unternehmerin, Vereinsvorstand oder kommunaler Träger sanieren. In diesen Fällen kann die Landesförderung die Bundesförderung deutlich aufstocken, muss aber sauber gegen sie abgegrenzt werden (keine Doppelförderung derselben Kosten).

Kommunale Programme und Beratungsförderung: die dritte Ebene

Unterhalb von Bund und Land gibt es in Sachsen-Anhalt kommunale Programme – allerdings punktuell, oft zeitlich befristet und budgetgedeckelt. Städte wie Halle (Saale), Magdeburg und Dessau-Roßlau haben in der Vergangenheit Zuschüsse etwa für Balkonkraftwerke, Dach- oder Fassadenbegrünung oder lokale Beratungsangebote aufgelegt. Weil diese Programme schnell ausgeschöpft sein können und in unregelmäßigen Abständen neu aufgelegt werden, führt kein Weg an einer direkten Nachfrage vorbei: bei der Klimaschutz- oder Umweltabteilung Ihrer Stadt beziehungsweise Ihres Landkreises und bei Ihren örtlichen Stadtwerken. Ein kurzer Anruf vor Projektstart kann einen mehrere hundert Euro schweren Zuschuss sichern, der sonst untergeht.

Bundesweit – und damit auch in Sachsen-Anhalt uneingeschränkt nutzbar – ist die Förderung der Energieberatung besonders attraktiv: Die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) durch eine zertifizierte Energieberatung wird mit bis zu 80 Prozent des Beraterhonorars gefördert, maximal 1.300 Euro bei Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen. Der iSFP kostet Sie damit oft nur einen kleinen Eigenanteil – und schaltet gleichzeitig den 5-Prozent-iSFP-Bonus bei allen späteren BAFA-Maßnahmen frei. Für die meisten Haushalte in Sachsen-Anhalt ist die geförderte Beratung deshalb der wirtschaftlich klügste erste Schritt.

So kombinieren Sie die Ebenen richtig

Der häufigste Fehler ist die falsche Reihenfolge. Wer erst den Handwerker beauftragt und dann an Förderung denkt, verliert in der Regel den Anspruch – sowohl bei KfW und BAFA als auch beim Landesdarlehen der IB gilt: Antrag beziehungsweise Vertragsabschluss vor Auftragsvergabe. Sinnvoll ist folgende Reihenfolge: Erstens die geförderte Energieberatung mit iSFP; sie liefert die technisch und wirtschaftlich beste Maßnahmenfolge und den iSFP-Bonus. Zweitens die Zuschussanträge beim Bund – KfW 458 für die Heizung, BAFA-BEG-EM für Dämmung, Fenster und Solarthermie. Drittens die Finanzierung des verbleibenden Eigenanteils über „Sachsen-Anhalt MODERN“ der IB. Viertens die Nachfrage bei Kommune und Stadtwerken nach ergänzenden Zuschüssen.

Entscheidend ist die Abgrenzung: Ein und dieselben Kosten dürfen nicht doppelt bezuschusst werden, aber Zuschuss (Bund) und zinsverbilligtes Darlehen (Land) für dasselbe Vorhaben sind grundsätzlich kombinierbar, solange die Förderbedingungen es zulassen. Für größere Sanierungen kann sich statt der Einzelmaßnahmen der Effizienzhaus-Weg über KfW 261 lohnen: bis zu 120.000 Euro förderfähige Kredit­summe pro Wohneinheit (Basis) beziehungsweise bis 150.000 Euro mit Erneuerbare-Energien-Klasse, mit Tilgungszuschuss je nach erreichter Effizienzhaus-Stufe. Und der zeitliche Rahmen zählt: Die GEG-Pflicht, dass neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen, greift im Bestand der größeren Städte ab dem 1. November 2026 – ein zusätzlicher Grund, den Heizungstausch jetzt geplant und gefördert anzugehen statt später unter Zeitdruck.

Förderprogramme für Sanierung und erneuerbare Energien in Sachsen-Anhalt 2026 im Überblick
ProgrammWas wird gefördertFörderungFür wen
BEG Heizungsförderung (KfW 458)Wärmepumpe, Wärmenetzanschluss, Biomasse u. a.30 % Grund + Boni, max. 70 % / bis ~21.000 € (30.000 € förderfähig, EFH)Private Eigentümer bundesweit
BEG-Einzelmaßnahmen (BAFA)Dämmung, Fenster, Anlagentechnik15 % + 5 % iSFP-Bonus; Höchstkosten 30.000 € (60.000 € mit iSFP)Private Eigentümer bundesweit
BEG Solarthermie (BAFA)Solarthermische Anlage30 % Grund (+20 % nur bei Ersatz fossiler Hauptheizung)Private Eigentümer bundesweit
Steuerbonus §35c EStGEnergetische Sanierung (Alternative zu BAFA)20 % über 3 Jahre, max. 40.000 € pro ObjektSelbstnutzer, ohne Zuschuss für dieselbe Maßnahme
KfW 261 (Effizienzhaus)Komplettsanierung zum EffizienzhausKredit bis 120.000 € (Basis) bzw. 150.000 €/WE mit EE-Klasse + TilgungszuschussPrivate Eigentümer bundesweit
Sachsen-Anhalt MODERN (IB)Energetische & altersgerechte Modernisierung (kein PV)Zinsverbilligtes Darlehen bis 50.000 €/WE, min. 10.000 €/MaßnahmePrivate, Vermieter, KMU im Land
Sachsen-Anhalt ENERGIE (IB)Gebäudesanierung, Anlagentausch, erneuerbare EnergienBis 50 % Zuschuss, ab 50.000 € (Großunt. ab 150.000 €) förderfähigUnternehmen & juristische Personen
Energieberatung / iSFP (BAFA)Individueller SanierungsfahrplanBis 80 % des Honorars, max. 1.300 € (bis 2 WE)Private Eigentümer bundesweit
Kommunale Programmez. B. Balkonkraftwerk, lokale BeratungVariabel, oft befristet & budgetgedeckeltBürger der jeweiligen Kommune

Häufige Fragen

Gibt es 2026 in Sachsen-Anhalt einen Landeszuschuss für private Wärmepumpen oder Photovoltaik?

Nein. Für private Haushalte zahlt das Land Sachsen-Anhalt 2026 keinen eigenen Zuschuss für Wärmepumpe, Photovoltaik oder Batteriespeicher aus; das frühere Speicherprogramm ist ausgelaufen. Den Zuschuss für den Heizungstausch holen Sie über die Bundesförderung (KfW 458), für Solarthermie und Dämmung über das BAFA. Das Land ergänzt mit zinsverbilligten Darlehen über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Was fördert das Programm Sachsen-Anhalt MODERN und was nicht?

Sachsen-Anhalt MODERN ist ein zinsverbilligtes Darlehen der Investitionsbank für die energetische und altersgerechte Modernisierung von Wohngebäuden – bis 50.000 Euro pro Wohneinheit, mindestens 10.000 Euro je Maßnahme, Laufzeit 10, 20 oder 30 Jahre mit einem tilgungsfreien Jahr. Nicht förderfähig sind unter anderem Photovoltaikanlagen, gewerblich genutzte Flächen, Ferien- und Wochenendhäuser sowie Umschuldungen. Es ersetzt keinen Zuschuss, sondern verbilligt die Finanzierung Ihres Eigenanteils.

Kann ich Bundesförderung und Landesdarlehen kombinieren?

Ja, grundsätzlich. Ein Zuschuss vom Bund (KfW oder BAFA) und ein zinsverbilligtes Darlehen des Landes für dasselbe Vorhaben lassen sich in der Regel kombinieren, solange dieselben Kosten nicht doppelt bezuschusst werden. Üblich ist: Zuschuss vom Bund für die Maßnahme, Landesdarlehen zur günstigen Finanzierung des nach Abzug der Zuschüsse verbleibenden Eigenanteils. Prüfen Sie die genauen Bedingungen vor Antragstellung bei der IB Sachsen-Anhalt und beim Bund.

Wo stelle ich in Sachsen-Anhalt den Förderantrag?

Das hängt vom Programm ab. Bundeszuschüsse beantragen Sie bei der KfW (Heizung, Programm 458) beziehungsweise beim BAFA (Dämmung, Fenster, Solarthermie) – jeweils vor Auftragsvergabe. Landesprogramme wie Sachsen-Anhalt MODERN und Sachsen-Anhalt ENERGIE laufen über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg (kostenlose Hotline 0800 5 60 07 57, beratung@ib-lsa.de). Kommunale Zuschüsse erfragen Sie direkt bei Stadt, Landkreis oder Stadtwerken.

Lohnt sich eine Energieberatung mit Sanierungsfahrplan?

In den meisten Fällen ja. Die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) durch eine zertifizierte Energieberatung wird mit bis zu 80 Prozent des Honorars gefördert, maximal 1.300 Euro bei Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen. Der iSFP liefert die sinnvollste Maßnahmenreihenfolge und schaltet zusätzlich den 5-Prozent-iSFP-Bonus bei allen späteren BAFA-Maßnahmen frei. Für Haushalte in Sachsen-Anhalt ist die geförderte Beratung deshalb meist der wirtschaftlich beste erste Schritt.

Gibt es kommunale Förderungen in Magdeburg, Halle oder Dessau?

Punktuell ja, aber unbeständig. Städte wie Halle, Magdeburg und Dessau-Roßlau haben in der Vergangenheit befristete Zuschüsse etwa für Balkonkraftwerke oder lokale Beratung aufgelegt. Solche Programme sind budgetgedeckelt und oft schnell ausgeschöpft. Fragen Sie vor Projektstart direkt bei der Umwelt- oder Klimaschutzstelle Ihrer Kommune und bei Ihren Stadtwerken nach dem aktuellen Stand.

Ich sanieren gewerblich – welche Landesförderung gibt es?

Für Betriebe gibt es das Programm Sachsen-Anhalt ENERGIE: Im Förderaufruf vom 4. Juni 2025 bis 30. Juni 2027 stehen 33 Millionen Euro bereit, mit bis zu 50 Prozent Zuschuss für energieeffiziente Gebäudesanierung, Anlagentausch und erneuerbare Energien. Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 50.000 Euro betragen (große Unternehmen mindestens 150.000 Euro). Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Wann greift die 65-Prozent-Pflicht für neue Heizungen in Sachsen-Anhalt?

Im Gebäudebestand der größeren Städte greift die GEG-Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden, ab dem 1. November 2026. Für Neubauten in Neubaugebieten gilt sie bereits. Weil der geförderte Umstieg auf eine Wärmepumpe oder einen Wärmenetzanschluss Vorlaufzeit braucht, lohnt es sich, den Heizungstausch frühzeitig zu planen und die Förderung vor Auftragsvergabe zu beantragen.

Förder-Check starten

In Sachsen-Anhalt zahlt der Bund den Zuschuss (BEG über KfW und BAFA), das Land verbilligt mit Darlehen der IB, und Kommunen legen gelegentlich etwas obendrauf – einen privaten Landes-Zuschuss für Wärmepumpe oder PV gibt es 2026 nicht. Entscheidend sind die richtige Reihenfolge (erst Beratung und Anträge, dann Auftrag) und die saubere Kombination der Ebenen. Welche Programme für Ihr Gebäude zusammenpassen und wie hoch Ihre Förderung tatsächlich ausfällt, zeigt der kostenlose, unabhängige Förder-Check von Check Erneuerbar in wenigen Minuten.

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