Ratgeber & Vergleich

Förderung erneuerbare Energien & energetische Sanierung in Bayern 2026

Wer in Bayern 2026 die Heizung tauscht, die Fassade dämmt oder das Dach energetisch saniert, sucht meist zuerst nach einem bayerischen Landeszuschuss – und stößt schnell auf einen unbequemen Punkt: Ein klassisches Zuschussprogramm des Freistaats für die energetische Sanierung im Ein- und Zweifamilienhaus gibt es 2026 nicht. Das frühere 10.000-Häuser-Programm (EnergieBonusBayern) wurde bereits im April 2022 eingestellt und nicht neu aufgelegt. Das heißt aber nicht, dass Bayern leer ausgeht: Der Löwenanteil der Förderung kommt ohnehin vom Bund (BEG über KfW und BAFA), Bayern ergänzt über zinsverbilligte Darlehen der landeseigenen BayernLabo, und viele Kommunen – von München über Regensburg bis Würzburg – legen eigene Zuschüsse obendrauf. Dieser Ratgeber ordnet die drei Ebenen sauber ein, nennt konkrete Programme, Beträge und Antragsstellen und zeigt, wie sich Bundesförderung, Landesdarlehen und kommunaler Zuschuss rechtssicher kombinieren lassen. Alle Angaben sind eine neutrale Einordnung und ersetzen keine individuelle Energie- oder Förderberatung.

Die drei Förderebenen in Bayern – und warum das Land selten der Hauptgeber ist

Förderung in Bayern funktioniert 2026 wie in ganz Deutschland als Drei-Ebenen-Modell aus Bund, Land und Kommune. Entscheidend ist zu verstehen, welche Ebene für Ihr Vorhaben überhaupt die Hauptrolle spielt.

Die erste und mit Abstand größte Ebene ist der Bund. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) deckt Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Solarthermie, Lüftung und Fachplanung ab. Sie läuft über die KfW (Heizungstausch, Effizienzhaus-Komplettsanierung) und das BAFA (einzelne Maßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik). Für die allermeisten Eigentümerinnen und Eigentümer in Bayern ist das der finanzielle Kern – hier fließen die größten Beträge.

Die zweite Ebene ist das Land Bayern. Und hier gilt die ehrliche Ansage: Der Freistaat betreibt 2026 kein Zuschussprogramm für die energetische Sanierung selbstgenutzter Wohngebäude. Das 10.000-Häuser-Programm mit seinen Bausteinen EnergieSystemHaus und PV-Speicher lief 2022 aus. Was bleibt, ist die Förderbank BayernLabo mit zinsverbilligten Darlehen – also günstigem Kapital statt geschenktem Geld – sowie Förderung, die eher auf den vermieteten Mehrfamilienhausbestand und den sozialen Wohnungsbau zielt.

Die dritte Ebene ist die Kommune. Genau hier wird Bayern für Privatleute wieder interessant: Zahlreiche Städte und Gemeinden fördern Sanierung, Heizungstausch oder Photovoltaik mit eigenen Zuschüssen, die zusätzlich zur Bundesförderung fließen. Diese Programme sind regional sehr unterschiedlich, zeitlich begrenzt und oft mit einem festen Jahresbudget gedeckelt – ein früher Blick auf die eigene Stadt lohnt sich deshalb doppelt.

Landesebene Bayern: BayernLabo statt Zuschuss

Wer nach der "Bayern-Förderung" sucht, landet 2026 fast immer bei der BayernLabo, der Förderbank der BayernLB und dem zentralen Förderarm des Freistaats für Wohnen und Modernisierung. Der wichtigste Unterschied zum Bund: Die BayernLabo vergibt in erster Linie zinsverbilligte Darlehen mit teils tilgungsfreien Anlaufjahren – keine verlorenen Zuschüsse im Stil der BAFA-Prozente.

Für selbstnutzende Eigentümer sind vor allem zwei Bereiche relevant. Erstens die Eigenwohnraumförderung: Wer Wohneigentum schafft oder modernisiert und die Einkommensgrenzen einhält, kann ein zinsgünstiges Landesdarlehen erhalten. Die Zinssätze werden laufend aktualisiert und liegen deutlich unter dem freien Marktzins; die genauen Konditionen veröffentlicht die BayernLabo tagesaktuell. Zweitens das Bayerische Modernisierungsprogramm (BayModR), das energetische Modernisierung vor allem im vermieteten Geschoss- und Mietwohnungsbau unterstützt – hier sind neben Darlehen auch Zuschusskomponenten je Quadratmeter Wohnfläche möglich, allerdings mit deutlich engerem Anwendungsbereich als die BEG.

Wichtig sind die Einkommensgrenzen. Die Eigenwohnraum- und Modernisierungsförderung der BayernLabo ist sozial gestaffelt: Für einen Zwei-Personen-Haushalt liegt das förderfähige Einkommen bei rund 43.200 Euro (das entspricht grob 60.000 bis 63.000 Euro Bruttojahreseinkommen), pro weiterer Person und pro Kind kommen Freibeträge hinzu. Für Haushalte oberhalb dieser Grenzen ist das BayernLabo-Darlehen keine Option – für sie bleibt die Kombination aus Bundesförderung und kommunalem Zuschuss der Weg.

Strategisch sinnvoll ist das Landesdarlehen dort, wo nach Abzug der BEG-Zuschüsse noch ein Eigenanteil zu finanzieren ist: Statt einen teuren Bankkredit aufzunehmen, lässt sich die verbleibende Lücke mit dem zinsverbilligten BayernLabo-Darlehen schließen. Antrags- und Anlaufstelle ist die BayernLabo selbst, in der Praxis meist über die Hausbank beziehungsweise die zuständige Bewilligungsstelle des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

Kommunale Programme: hier liegt in Bayern das echte Extra-Geld

Weil der Freistaat als Zuschussgeber ausfällt, sind die Kommunen die spannendste bayerische Förderebene 2026. Drei Beispiele zeigen die Bandbreite.

München ist mit dem Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) das mit Abstand großzügigste kommunale Programm. Es hat das ältere Programm Energieeinsparung (FES) abgelöst und stockt gezielt die Bundesförderung auf: Wer bereits einen BEG-Zuschuss von KfW oder BAFA erhält, bekommt von der Stadt zusätzlich 5 bis 15 Prozentpunkte obendrauf – gedeckelt bei insgesamt 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Gefördert werden Einzelmaßnahmen wie Fenstertausch, Dämmung der Gebäudehülle, Heizungsoptimierung und der Heizungstausch (Wärmepumpe, Solarthermie, Fernwärmeanschluss) sowie – im Mehrfamilienhaus – Komplettsanierungen. Die Stadt stellt hierfür rund 60 Millionen Euro pro Jahr bereit; Ansprechstelle ist das städtische Sachgebiet Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (Referat für Klima- und Umweltschutz).

Regensburg fördert über "Regensburg effizient" unter anderem fest installierte, netzgekoppelte Photovoltaik mit 100 Euro pro Kilowattpeak, maximal 1.500 Euro pro Gebäude, plus 200 Euro Bonus für Denkmal- oder Fassadenanlagen. Der Antrag muss vor Kauf beziehungsweise Baubeginn gestellt und bewilligt sein.

Würzburg hatte bis September 2025 das Programm "Klimastadt Würzburg" und plant, es ab Mai 2026 unter dem Namen "Klimaneutral Wohnen" mit einer neuen Förderperiode fortzuführen; gefördert werden dann voraussichtlich wieder Photovoltaik sowie besondere Sanierungs- und Effizienzmaßnahmen.

Das Beispiel Augsburg mahnt zur Eile: Dort lief das gut nachgefragte Solarförderprogramm nach über 1.560 Anträgen am 15. Dezember 2025 aus, eine Fortsetzung ist derzeit nicht absehbar. Die Lehre: Kommunale Töpfe sind budgetiert und laufen weg. Prüfen Sie vor jedem Vorhaben tagesaktuell die Programme Ihrer eigenen Stadt oder Gemeinde – zuverlässige Übersichten bieten der Energie-Atlas Bayern, die Förderdatenbank von co2online und die Verbraucherzentrale Bayern.

Bundesförderung als Fundament: BEG für Heizung, Dämmung und Solarthermie

Weil Bayern selbst keine Zuschüsse zahlt, entscheidet die Bundesförderung über den Großteil Ihrer Ersparnis. Die relevanten Bausteine 2026 im Überblick.

Heizungstausch (BEG über KfW): Der Umstieg auf Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Fernwärme oder Brennstoffzelle wird mit bis zu 70 Prozent gefördert – als Summe aus 30 Prozent Grundförderung, 20 Prozent Klimageschwindigkeits-Bonus (beim Austausch alter fossiler Heizungen), bis zu 30 Prozent einkommensabhängigem Bonus (bis 40.000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen) und 5 Prozent Effizienz-Bonus, insgesamt gedeckelt auf 70 Prozent. Die förderfähigen Kosten liegen im Einfamilienhaus bei 30.000 Euro, der maximale Zuschuss damit bei rund 21.000 Euro. Der Antrag läuft über die KfW (Programm 458) und muss vor Vertragsabschluss gestellt werden.

Dämmung, Fenster, Anlagentechnik (BEG-Einzelmaßnahmen über BAFA): Für Dämmung von Dach, Fassade und Kellerdecke, den Fenstertausch, sommerlichen Wärmeschutz oder Lüftungsanlagen gibt es 15 Prozent Zuschuss, plus 5 Prozent, wenn die Maßnahme in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steht – zusammen also 20 Prozent. Die Höchstkosten liegen bei 30.000 Euro je Wohneinheit und Jahr, mit iSFP verdoppeln sie sich auf 60.000 Euro. Alternativ – aber nie zusätzlich – lässt sich der Steuerbonus nach §35c EStG nutzen: 20 Prozent der Kosten über drei Jahre, maximal 40.000 Euro je Objekt.

Solarthermie: Eine thermische Solaranlage für Warmwasser oder Heizungsunterstützung wird mit 30 Prozent Grundförderung bezuschusst. Der zusätzliche 20-Prozent-Bonus gilt ausdrücklich nur, wenn die Anlage im Zuge eines Heizungstauschs eine fossile Hauptheizung ersetzt – als reine Ergänzung neben einer bestehenden fossilen Heizung entfällt er.

Effizienzhaus-Komplettsanierung (KfW 261): Wer das ganze Gebäude auf einen Effizienzhaus-Standard hebt, erhält einen Kredit mit Tilgungszuschuss auf förderfähige Kosten bis 120.000 Euro je Wohneinheit, mit Erneuerbare-Energien-Klasse bis 150.000 Euro. Ein Energieeffizienz-Experte ist hier Pflicht.

So kombinieren Sie Bund, Land und Kommune richtig

Der eigentliche Hebel liegt nicht in einem einzelnen Programm, sondern in der sauberen Kombination – und in der richtigen Reihenfolge.

Grundregel eins: Bundeszuschuss plus kommunaler Zuschuss ist in der Regel erlaubt, solange die Summe aller Zuschüsse die förderfähigen Kosten nicht übersteigt und die jeweilige Kommune die Kumulierung mit der BEG ausdrücklich zulässt. Genau das ist beim Münchner FKG der Kern: Es setzt auf der BEG auf und legt 5 bis 15 Prozentpunkte drauf, gedeckelt bei 60 Prozent. Ohne BEG-Bescheid kein FKG-Aufschlag – die Programme greifen bewusst ineinander.

Grundregel zwei: Zuschuss und zinsverbilligtes Darlehen lassen sich meist ergänzen. Das BayernLabo-Darlehen finanziert typischerweise den Eigenanteil, der nach Abzug von BEG- und Kommunalzuschuss übrig bleibt. Achten Sie aber darauf, denselben Kostenanteil nicht doppelt zu fördern.

Grundregel drei – die teuerste Falle: Anträge immer vor der Auftragsvergabe. Sowohl KfW als auch BAFA und praktisch alle kommunalen Programme (München, Regensburg, Würzburg) verlangen den Antrag beziehungsweise den Liefervertrag vor Maßnahmenbeginn. Wer zuerst beauftragt und dann fördert, verliert den Anspruch – unwiederbringlich.

Grundregel vier: Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist der Multiplikator. Die Energieberatung selbst wird vom BAFA mit 50 Prozent bezuschusst, der iSFP hebt anschließend die BAFA-Förderung jeder Einzelmaßnahme um 5 Prozentpunkte und verdoppelt die förderfähige Kostenbasis. Über mehrere Maßnahmen hinweg ist das oft mehr wert als jeder kommunale Bonus.

Eine typische bayerische Kombination sieht damit so aus: iSFP erstellen lassen (BAFA-gefördert), Heizungstausch über KfW 458 beantragen (bis 70 Prozent), Dämmung über BAFA (15 + 5 Prozent), in München zusätzlich FKG beantragen, und den verbleibenden Eigenanteil bei Bedarf über ein BayernLabo-Darlehen finanzieren.

Rahmen und Pflichten: GEG, Heizungsregeln und der Blick nach vorn

Förderung existiert nicht im luftleeren Raum – sie ist eng an das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gekoppelt, das den Rahmen für jeden Heizungstausch setzt.

Seit 2024 gilt: Jede neu eingebaute Heizung muss perspektivisch auf mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien kommen. Für Bestandsgebäude greift die Pflicht gestaffelt und ist an die kommunale Wärmeplanung gebunden. In größeren Städten wird die 65-Prozent-Vorgabe für den Bestand ab dem 1. November 2026 wirksam, in kleineren Gemeinden später. Praktisch heißt das: Wer in einer bayerischen Großstadt jetzt eine kaputte Gasheizung ersetzt, sollte die kommende Pflicht mitdenken – und genau hier zahlt die BEG-Heizungsförderung ihren größten Bonus, weil sie den frühen, klimafreundlichen Umstieg belohnt.

Ein zweiter Rahmenpunkt betrifft Solar. Photovoltaik und Stromspeicher werden 2026 nicht mehr über einen bayerischen Landeszuschuss gefördert (das PV-Speicher-Programm lief 2022 aus). Wirtschaftlich bleibt PV dennoch attraktiv – über die Einspeisevergütung und den Eigenverbrauch, teilweise über kommunale Zuschüsse wie in Regensburg. Für eine typische Anlage liegen die Kosten bei rund 1.200 bis 1.700 Euro je Kilowattpeak, die Einspeisevergütung für Anlagen bis 10 Kilowattpeak bei 7,78 beziehungsweise 12,34 Cent pro Kilowattstunde je nach Einspeiseart. Ein Balkonkraftwerk (bis 800 Watt Wechselrichter, 2.000 Watt Modulleistung) benötigt lediglich die Anmeldung im Marktstammdatenregister. Wenn Sie tiefer in Photovoltaik, Speicher, Wallbox oder die Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage einsteigen wollen, ist das eine eigene Fragestellung – dafür lohnt der spezialisierte Solar-Check.

Der Blick nach vorn: Weil Bayern seit Jahren kein Sanierungs-Landesprogramm auflegt und der Bund die BEG mehrfach angepasst hat, ist die Förderlandschaft in Bewegung. Verlassen Sie sich nicht auf Beträge aus dem letzten Jahr, sondern prüfen Sie vor jedem Vorhaben den aktuellen Stand – oder lassen Sie sich die passende Kombination unabhängig zusammenstellen.

Förderübersicht Bayern 2026: Programm | Was wird gefördert | Förderhöhe | Für wen / Antragsstelle
BEG Heizungstausch (KfW 458)Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Fernwärmebis 70 %, max. ~21.000 € (bei 30.000 € Kosten EFH)Alle Eigentümer bundesweit; Antrag KfW vor Vertrag
BEG Einzelmaßnahmen (BAFA)Dämmung, Fenster, Lüftung, Anlagentechnik15 % + 5 % iSFP-Bonus; Höchstkosten 30.000 € (mit iSFP 60.000 €)Alle Eigentümer bundesweit; Antrag BAFA vor Vertrag
BEG Solarthermie (BAFA)Solaranlage für Warmwasser/Heizung30 % Grund (+20 % nur bei Ersatz fossiler Hauptheizung)Alle Eigentümer bundesweit; Antrag BAFA vor Vertrag
§35c EStG (Steuerbonus)Sanierung Gebäude ab 10 Jahre (Alternative zur BEG)20 % über 3 Jahre, max. 40.000 € je ObjektSelbstnutzer; über Steuererklärung, kein Vorabantrag
BayernLabo DarlehenEigenwohnraum / Modernisierungzinsverbilligtes Darlehen (kein Zuschuss), EinkommensgrenzenHaushalte innerhalb der Einkommensgrenze; BayernLabo/Hausbank
München FKGSanierung, Heizungstausch, PV (Aufstockung BEG)+5–15 Prozentpunkte, gedeckelt 60 % der KostenEigentümer in München; Referat für Klima- und Umweltschutz
Regensburg effizientPhotovoltaik (u. a.)100 €/kWp, max. 1.500 €/Gebäude (+200 € Denkmal/Fassade)Eigentümer in Regensburg; Antrag vor Baubeginn
Würzburg "Klimaneutral Wohnen"PV / Sanierung (Fortführung geplant)voraussichtlich ab Mai 2026, Details offenEigentümer in Würzburg; Stadt Würzburg
BAFA Energieberatung (EBW)Vor-Ort-Beratung + iSFP50 % der BeratungskostenAlle Eigentümer bundesweit; Antrag BAFA über Energieberater

Häufige Fragen

Gibt es 2026 ein bayerisches Landesförderprogramm für die energetische Sanierung?

Nein, für die energetische Sanierung selbstgenutzter Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es 2026 kein Zuschussprogramm des Freistaats Bayern. Das frühere 10.000-Häuser-Programm (EnergieBonusBayern) mit den Bausteinen EnergieSystemHaus und PV-Speicher wurde im April 2022 eingestellt und nicht neu aufgelegt. Die Landesebene fördert stattdessen über zinsverbilligte Darlehen der BayernLabo. Der finanzielle Kern Ihrer Förderung kommt daher vom Bund (BEG über KfW und BAFA), ergänzt durch kommunale Zuschüsse.

Was ist die BayernLabo und wer bekommt dort Förderung?

Die BayernLabo ist die Förderbank des Freistaats für Wohnen und Modernisierung. Sie vergibt vor allem zinsverbilligte Darlehen mit teils tilgungsfreien Anlaufjahren – keine verlorenen Zuschüsse. Für selbstnutzende Eigentümer sind die Eigenwohnraumförderung und das Bayerische Modernisierungsprogramm relevant, beide mit Einkommensgrenzen: Für einen Zwei-Personen-Haushalt liegt das förderfähige Einkommen bei rund 43.200 Euro (etwa 60.000 bis 63.000 Euro brutto im Jahr), mit Freibeträgen pro weiterer Person und pro Kind. Die aktuellen Zinssätze veröffentlicht die BayernLabo tagesaktuell; Antragsstelle ist die BayernLabo, in der Praxis meist über die Hausbank oder die kommunale Bewilligungsstelle.

Welche Städte in Bayern fördern Sanierung oder Heizung mit eigenem Geld?

München bietet mit dem Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) den großzügigsten kommunalen Zuschuss: 5 bis 15 Prozentpunkte zusätzlich zur Bundes-BEG, gedeckelt bei 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Regensburg fördert über "Regensburg effizient" unter anderem Photovoltaik mit 100 Euro je Kilowattpeak (maximal 1.500 Euro). Würzburg plant ab Mai 2026 die Fortführung als "Klimaneutral Wohnen". Augsburg hat sein Solarförderprogramm Ende 2025 auslaufen lassen. Kommunale Programme sind budgetiert und ändern sich häufig – prüfen Sie deshalb immer tagesaktuell das Angebot Ihrer eigenen Stadt oder Gemeinde.

Kann ich kommunale Förderung und Bundesförderung kombinieren?

In der Regel ja. Das Münchner FKG etwa setzt bewusst auf der BEG auf und legt zusätzliche Prozentpunkte obendrauf – ohne einen BEG-Zuschuss von KfW oder BAFA gibt es den kommunalen Aufschlag gar nicht. Die Grenze: Die Summe aller Zuschüsse darf die förderfähigen Kosten nicht übersteigen, und die jeweilige Kommune muss die Kumulierung mit der BEG ausdrücklich zulassen. Ein zinsverbilligtes BayernLabo-Darlehen lässt sich zusätzlich für den verbleibenden Eigenanteil einsetzen, solange derselbe Kostenanteil nicht doppelt gefördert wird.

Wie hoch ist die Förderung für einen Heizungstausch in Bayern 2026?

Der Heizungstausch wird über die bundesweite BEG (Programm KfW 458) mit bis zu 70 Prozent gefördert. Das setzt sich zusammen aus 30 Prozent Grundförderung, 20 Prozent Klimageschwindigkeits-Bonus beim Austausch alter fossiler Heizungen, bis zu 30 Prozent einkommensabhängigem Bonus (bis 40.000 Euro Haushaltseinkommen) und 5 Prozent Effizienz-Bonus, insgesamt gedeckelt auf 70 Prozent. Bei förderfähigen Kosten von 30.000 Euro im Einfamilienhaus sind das bis zu rund 21.000 Euro. In München kann das FKG diesen Zuschuss um weitere Prozentpunkte aufstocken. Der KfW-Antrag muss vor Vertragsabschluss gestellt werden.

Lohnt sich ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) in Bayern?

Ja, meist mehr als jeder kommunale Bonus. Die Energieberatung wird vom BAFA mit 50 Prozent bezuschusst. Der daraus entstehende iSFP hebt anschließend die BAFA-Förderung jeder energetischen Einzelmaßnahme um 5 Prozentpunkte (also von 15 auf 20 Prozent) und verdoppelt die förderfähige Kostenbasis von 30.000 auf 60.000 Euro je Wohneinheit und Jahr. Gerade weil Bayern keinen Landeszuschuss zahlt, ist der iSFP das wichtigste Instrument, um über mehrere Maßnahmen hinweg das Maximum aus der Bundesförderung herauszuholen. Er sollte vor der ersten geförderten Einzelmaßnahme vorliegen.

Wird Photovoltaik in Bayern 2026 noch vom Land gefördert?

Nein, einen bayerischen Landeszuschuss für Photovoltaik oder Stromspeicher gibt es 2026 nicht mehr – das PV-Speicher-Programm des 10.000-Häuser-Programms lief 2022 aus. Wirtschaftlich bleibt PV dennoch attraktiv über Eigenverbrauch und Einspeisevergütung (für Anlagen bis 10 Kilowattpeak 7,78 bzw. 12,34 Cent je Kilowattstunde), teilweise über kommunale Zuschüsse wie in Regensburg. Photovoltaik, Speicher, Wallbox und die Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage sind ein eigenes Thema – dafür ist eine spezialisierte Solar-Beratung sinnvoller als dieser Sanierungs-Ratgeber.

Was ist der häufigste Fehler bei der Förderung in Bayern?

Der teuerste Fehler ist, zuerst zu beauftragen und dann Förderung zu beantragen. KfW, BAFA und praktisch alle kommunalen Programme (München FKG, Regensburg, Würzburg) verlangen den Antrag beziehungsweise den Liefervertrag vor Maßnahmenbeginn. Wer die Reihenfolge umdreht, verliert den Förderanspruch endgültig. Zweithäufiger Fehler: sich allein auf ein bayerisches Landesprogramm zu verlassen, das es nicht gibt, und dabei die Kombination aus Bundesförderung, iSFP-Bonus und kommunalem Zuschuss zu übersehen.

Förder-Check starten

Bayern hat 2026 kein eigenes Sanierungs-Zuschussprogramm mehr – der Kern Ihrer Förderung kommt vom Bund: bis zu 70 % für die Heizung (BEG/KfW 458, max. 21.000 €) und 15 % + 5 % iSFP-Bonus für Dämmung, Fenster und Solarthermie über das BAFA. Der Freistaat ergänzt über zinsverbilligte BayernLabo-Darlehen, und Kommunen wie München (FKG, +5–15 Prozentpunkte), Regensburg oder Würzburg legen echte Zuschüsse obendrauf. Weil Reihenfolge und Kombination über mehrere tausend Euro entscheiden – Antrag immer vor Auftragsvergabe, iSFP vor der ersten Einzelmaßnahme, kommunaler Zuschuss zusätzlich zur BEG – lohnt sich der Blick auf alle drei Ebenen. Verschaffen Sie sich mit dem kostenlosen Förder-Check von Check Erneuerbar einen unabhängigen Überblick, welche Bundes-, Landes- und Kommunalförderung für Ihr Gebäude in Bayern konkret zusammenpasst.

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