Ratgeber & Vergleich

Förderung für erneuerbare Energien und Sanierung in Rheinland-Pfalz 2026

Wer in Rheinland-Pfalz sein Haus energetisch saniert – neue Heizung, gedämmte Fassade, gedämmtes Dach oder eine Solarthermieanlage –, kombiniert 2026 in der Regel drei Förderebenen: den Bund (Zuschüsse über BAFA und KfW aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude), das Land Rheinland-Pfalz und die eigene Kommune. Die ehrliche Ausgangslage vorweg: Das Land zahlt für private Einzelmaßnahmen kaum direkte Zuschüsse. Sein Kerninstrument ist ein zinsverbilligtes Darlehenssystem der landeseigenen Investitions- und Strukturbank (ISB) mit einkommensabhängigen Tilgungszuschüssen. Das große Geld kommt vom Bund; das Land verbilligt den Rest der Finanzierung, und einzelne Städte und Kreise legen zeitlich befristete Töpfe drauf. Dieser Ratgeber ordnet die Ebenen sauber, nennt Programme, Beträge und Antragsstellen und erklärt, in welcher Reihenfolge Sie vorgehen, damit Sie keine Frist und keinen Zuschuss verschenken. Er ersetzt keine Vor-Ort-Beratung, gibt Ihnen aber eine belastbare Landkarte.

Die drei Förderebenen in Rheinland-Pfalz – wer zahlt was

Förderung in Deutschland ist föderal gestapelt, und Rheinland-Pfalz ist dafür ein Musterbeispiel. Es lohnt sich, die drei Ebenen sauber auseinanderzuhalten, weil sie unterschiedliche Logiken, Antragsstellen und Reihenfolgen haben.

Ebene 1 – der Bund: Hier liegt bei der energetischen Sanierung das eigentliche Geld. Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fließen echte, nicht rückzahlbare Zuschüsse. Der Heizungstausch läuft über die KfW (Zuschuss aus Programm 458) mit bis zu 70 Prozent Förderung. Dämmung, Fenster und Anlagentechnik laufen über die BAFA (BEG Einzelmaßnahmen) mit 15 Prozent Grundförderung, plus 5 Prozentpunkte, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt. Eine komplette Effizienzhaus-Sanierung wird über den KfW-Kredit 261 mit Tilgungszuschuss gefördert. Diese Bundesbausteine gelten bundeseinheitlich – in Rheinland-Pfalz genauso wie in Bayern oder Sachsen.

Ebene 2 – das Land Rheinland-Pfalz: Das Land betreibt seine Wohnraum- und Modernisierungsförderung über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) in Mainz. Der zentrale Unterschied zum Bund: Es sind überwiegend zinsverbilligte Darlehen, keine direkten Zuschüsse. Für einkommensberechtigte Haushalte kommt jedoch ein echter Tilgungszuschuss obendrauf, der das Darlehen teilweise in einen Zuschuss verwandelt.

Ebene 3 – Städte und Kreise: Einzelne Kommunen fördern zusätzlich – oft finanziert aus dem Landesprogramm KIPKI (Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation), das bis Mitte 2027 läuft. Diese Töpfe sind meist klein, schnell erschöpft und stark ortsabhängig. 2026 ist ein großer Teil dieser kommunalen Solar- und Sanierungstöpfe bereits ausgeschöpft.

Merksatz für die Praxis: Bund für die Zuschüsse, Land für den zinsgünstigen Rest der Finanzierung, Kommune als möglicher Bonus. Diese drei Ebenen sind miteinander kombinierbar – aber nur, wenn Sie die Anträge in der richtigen Reihenfolge stellen.

Was das Land direkt fördert: das ISB-Darlehenssystem ehrlich eingeordnet

Anders als es der Wunsch vieler Eigentümer nahelegt, gibt es in Rheinland-Pfalz 2026 kein landesweites Zuschussprogramm, das einem privaten Haushalt für eine neue Heizung, eine gedämmte Fassade oder eine PV-Anlage einfach einen prozentualen Zuschuss auf die Rechnung zahlt. Das Landesinstrument ist das ISB-Darlehen. Das ist keine Schwäche, die man verschweigen sollte – es ist schlicht eine andere Förderphilosophie: verbilligtes Geld statt geschenktes Geld, mit einer sozialen Komponente über Einkommensgrenzen.

Das wichtigste Programm für selbstnutzende Eigentümer ist das ISB-Darlehen zur Modernisierung selbst genutzten Wohnraums (Programm 505). Es finanziert energetische Modernisierungen bis zu 100.000 Euro für einen Vier-Personen-Haushalt, plus 5.000 Euro je weiterer Person im Haushalt. Das Land senkt den Darlehenszins um einen Prozentpunkt gegenüber dem Basiszins. Der eigentliche Hebel liegt aber im Tilgungszuschuss: Haushalte, deren Einkommen die landesrechtliche Einkommensgrenze um höchstens 10 Prozent überschreitet, können einen Tilgungszuschuss von bis zu 25 Prozent des ISB-Darlehens erhalten; wer die Grenze um höchstens 60 Prozent überschreitet, kann bis zu 15 Prozent Tilgungszuschuss bekommen. Der Tilgungszuschuss reduziert die zurückzuzahlende Summe direkt – er wirkt also wie ein anteiliger Zuschuss innerhalb des Darlehens.

Für vermieteten Wohnraum gibt es das ISB-Darlehen zur Modernisierung von Mietwohnungen. Es reicht bis 140.000 Euro je Wohnung, bei klimagerechter Modernisierung bis 175.000 Euro je Wohnung. Auch hier gibt es einen Tilgungszuschuss von bis zu 25 Prozent, der sich beim Erreichen von Effizienzhaus-Standards (BEG-Stufe 85, 70 oder 55) und beim ausschließlichen Einsatz zertifizierter ökologischer Dämmstoffe weiter erhöht.

Wichtig ist die Einordnung: Das ISB-Darlehen ist selten der Hauptzuschuss, sondern der Baustein, der den Eigenanteil nach Abzug der Bundesförderung günstig finanziert – für einkommensberechtigte Haushalte mit einem echten Zuschussanteil obendrauf.

Heizung, Dämmung, Solarthermie: die Bundesförderung als Fundament

Weil das Land für Einzelmaßnahmen kaum direkt zuschießt, entscheidet in Rheinland-Pfalz vor allem die Bundesförderung darüber, wie viel Geld tatsächlich fließt. Diese Bausteine sollten Sie kennen, bevor Sie über Landes- oder Kommunalmittel nachdenken.

Heizungstausch (KfW 458): Der Umstieg auf eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien – typischerweise eine Wärmepumpe – wird 2026 mit bis zu 70 Prozent der Kosten gefördert. Das setzt sich zusammen aus 30 Prozent Grundförderung, 20 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus (für den schnellen Austausch einer alten fossilen Heizung), bis zu 30 Prozent Einkommensbonus (für Haushalte mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen) und 5 Prozent Effizienzbonus – gedeckelt bei 70 Prozent. Die förderfähigen Kosten liegen bei 30.000 Euro für das erste Wohngebäude eines Einfamilienhauses, sodass maximal rund 21.000 Euro Zuschuss möglich sind. Der Antrag läuft über die KfW und muss vor Vertragsabschluss gestellt werden.

Dämmung und Fenster (BEG Einzelmaßnahmen, BAFA): Fassaden-, Dach- und Kellerdämmung, der Austausch von Fenstern und Außentüren sowie sommerlicher Wärmeschutz werden mit 15 Prozent gefördert, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) mit 20 Prozent. Die anrechenbaren Höchstkosten liegen bei 30.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr; mit iSFP verdoppelt sich diese Basis auf 60.000 Euro. Als steuerliche Alternative existiert der Sanierungsabzug nach § 35c EStG mit 20 Prozent über drei Jahre auf bis zu 40.000 Euro Aufwand – nutzbar ohne Zuschussantrag, aber nicht mit BEG-Förderung für dieselbe Maßnahme kombinierbar.

Solarthermie: Eine thermische Solaranlage zur Warmwasser- und Heizungsunterstützung wird über die BAFA mit 30 Prozent Grundförderung unterstützt. Der zusätzliche 20-Prozent-Bonus (Klimageschwindigkeitsbonus) gilt nur, wenn die Anlage im Zuge des Austauschs einer funktionstüchtigen fossilen Hauptheizung installiert wird – ein wichtiger Punkt, der oft falsch dargestellt wird. Bei einer reinen Solarthermie-Nachrüstung ohne Heizungstausch bleibt es bei den 30 Prozent.

So kombinieren Sie Bund und Land richtig

Der teuerste Fehler bei der Förderung in Rheinland-Pfalz ist nicht ein zu niedriger Zuschuss – es ist die falsche Reihenfolge, die einzelne Bausteine ganz ausschließt. Zwei Regeln entscheiden über Erfolg oder Rückschlag.

Regel 1 – erst der Antrag, dann der Vertrag. Sowohl bei der KfW und BAFA als auch bei der ISB gilt: Der Förderantrag muss gestellt sein, bevor Sie eine Verpflichtung eingehen. Schon eine Bestellung, ein Auftrag oder ein Liefervertrag zählt als Maßnahmenbeginn und macht die Förderung unwiderruflich unmöglich. Ein Angebot einzuholen und einen Energieberater zu beauftragen ist erlaubt und sogar nötig – aber der Handwerkervertrag wird erst nach dem Antrag beziehungsweise nach der Förderzusage unterschrieben.

Regel 2 – Zuschuss zuerst ausschöpfen, dann das Darlehen als Ergänzung. In der Praxis holen Sie sich zuerst den nicht rückzahlbaren Bundeszuschuss (KfW 458 für die Heizung, BAFA für Dämmung und Solarthermie). Was danach als Eigenanteil bleibt, finanzieren Sie über das zinsverbilligte ISB-Darlehen 505 – und wenn Ihr Haushaltseinkommen innerhalb der Landesgrenzen liegt, kommt der Tilgungszuschuss von 15 bis 25 Prozent auf diesen Darlehensanteil obendrauf.

Ein vereinfachtes Rechenbeispiel für den Heizungstausch: Kostet eine Wärmepumpe 30.000 Euro und erhalten Sie den maximalen KfW-Zuschuss von rund 21.000 Euro, bleiben rund 9.000 Euro Eigenanteil. Diesen könnten Sie über das ISB-Darlehen zinsverbilligt finanzieren; bei Einkommensberechtigung reduziert der Tilgungszuschuss die tatsächliche Rückzahlung zusätzlich. Wichtig: Der ISB-Tilgungszuschuss und der Bundeszuschuss dürfen zusammen die tatsächlichen förderfähigen Kosten nicht überschreiten – eine Doppelförderung derselben Kosten über 100 Prozent ist ausgeschlossen. Genau diese Deckelungen sauber zu prüfen, ist Aufgabe einer geförderten Energieberatung.

Kommunale Programme: kleine Töpfe, große Ortsabhängigkeit

Neben Bund und Land legen einzelne Städte und Landkreise in Rheinland-Pfalz eigene Zuschüsse auf – finanziert vor allem aus dem Landesprogramm KIPKI, das den Kommunen bis Mitte 2027 Mittel für Klimaschutzmaßnahmen bereitstellt. Der Charakter dieser Programme ist grundsätzlich anders als bei Bund und Land: Es sind kleine, jährlich begrenzte Budgets, die nach dem Windhundprinzip vergeben werden und oft schon nach wenigen Monaten leer sind.

Die Bandbreite ist groß und ändert sich laufend. Typische kommunale Förderbausteine sind Zuschüsse für Balkonkraftwerke (Steckersolargeräte), für Dachbegrünung in Kombination mit Solar, für Lastenräder oder für Energieberatung vor Ort. Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit zeigen, wie schnell diese Töpfe schließen: Mainz hatte seine kommunale Solarförderung bereits 2025 ausgeschöpft, in Trier waren die Mittel im Frühjahr 2026 aufgebraucht. Das bedeutet nicht, dass sich die Anfrage nicht lohnt – im Gegenteil: Weil Budgets neu aufgelegt werden, kann sich der Status jederzeit ändern.

Der richtige Weg ist deshalb immer eine direkte, aktuelle Anfrage. Fragen Sie beim Klimaschutz- oder Umweltamt Ihrer Stadt beziehungsweise bei der Kreisverwaltung nach laufenden Zuschussprogrammen für erneuerbare Energien und Sanierung. Ein gutes zentrales Werkzeug ist der Fördermittelkompass der Energieagentur Rheinland-Pfalz, der Bundes-, Landes- und kommunale Programme bündelt und nach Ort filtert. Verlassen Sie sich bei kommunalen Töpfen nie auf allgemeine Ratgeberangaben – der einzige belastbare Stand ist der, den Ihnen Ihre Kommune heute nennt.

Kostenlose Beratung als Startpunkt: Verbraucherzentrale und Energieagentur

Weil sich Bundes-, Landes- und Kommunalförderung in Rheinland-Pfalz zu einem unübersichtlichen Geflecht addieren, ist der günstigste erste Schritt eine unabhängige, kostenlose Beratung – bezahlt aus öffentlichen Mitteln, ohne Verkaufsinteresse.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ist anbieterneutral und für Verbraucher kostenfrei, weil sie vom Bund und vom Land finanziert wird. Beraten wird telefonisch, per Videocall, per E-Mail oder in einer der rund 70 Beratungsstellen im Land. Themen sind Heiztechnik und Wärmepumpe, Photovoltaik und Solarthermie, Dämmung und Fenstertausch, Energiesparen und – zentral – die passenden Förderprogramme. Ergänzend gibt es aufsuchende Angebote, bei denen ein Energieberater ins Haus kommt und einen kurzen Bericht mit Empfehlungen erstellt.

Die Energieagentur Rheinland-Pfalz richtet sich schwerpunktmäßig an Kommunen und Unternehmen und ist die zentrale Landesstelle rund um die Energiewende. Für private Eigentümer ist vor allem ihr Fördermittelkompass relevant, der Programme aller drei Ebenen zusammenführt.

Unabhängig davon lohnt sich für größere Sanierungen ein Energieeffizienz-Experte (Energieberater der Verbraucherzentrale-Liste beziehungsweise der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes). Ein solcher Experte erstellt den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der die BAFA-Förderquote um 5 Prozentpunkte anhebt und die anrechenbaren Höchstkosten verdoppelt – die Beratungskosten dafür werden selbst gefördert. Wer mit dieser Reihenfolge startet – erst neutrale Beratung, dann Antrag, dann Vertrag –, vermeidet die teuren Formfehler, an denen die meiste Förderung in der Praxis scheitert.

Und die Photovoltaik? Warum Solarstrom ein eigenes Thema ist

Photovoltaik taucht in diesem Ratgeber bewusst nur am Rand auf – aus einem sachlichen Grund: Solarstrom folgt einer völlig anderen Förderlogik als die energetische Gebäudesanierung. Bei einer PV-Anlage stehen nicht Zuschüsse im Vordergrund, sondern die gesetzliche Einspeisevergütung nach dem EEG, der Nullsteuersatz auf Kauf und Installation sowie zinsgünstige Kredite wie der KfW-Kredit 270.

Auch in Rheinland-Pfalz gibt es 2026 keinen landesweiten Direktzuschuss für private PV-Anlagen. Das Landesinstrument ist auch hier ein ISB-Darlehen, das die Anschaffung zinsverbilligt finanziert; direkte PV-Zuschüsse gibt es allenfalls punktuell auf kommunaler Ebene, und diese Töpfe sind meist rasch erschöpft. Für Balkonkraftwerke gilt bundesweit ein vereinfachter Rahmen: ein Wechselrichter mit bis zu 800 Watt Ausgangsleistung, bis 2.000 Wattpeak Modulleistung, angemeldet allein über das Marktstammdatenregister ohne Netzbetreiber-Anmeldung.

Weil sich die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage vor allem über Eigenverbrauch, Anlagengröße, Stromkosten und Einspeisevergütung entscheidet – und nicht über regionale Zuschüsse –, gehört dieses Thema in eine eigene, spezialisierte Betrachtung. Wenn Sie konkret wissen wollen, ob und in welcher Größe sich Solar auf Ihrem Dach rechnet, welche Vergütung gilt und welche Finanzierung passt, führt der Weg über eine eigene PV-Kalkulation und nicht über die Sanierungsförderung dieses Ratgebers.

Förderprogramme für Sanierung und erneuerbare Energien in Rheinland-Pfalz 2026 im Überblick
Programm / EbeneWas wird gefördertFörderung 2026Für wen / Antragsstelle
KfW 458 (Bund)Heizungstausch, v. a. WärmepumpeBis 70 % Zuschuss, max. ~21.000 € (30.000 € förderfähig, EFH)Eigentümer selbstgenutzt/vermietet; Antrag KfW vor Vertrag
BEG Einzelmaßnahmen / BAFA (Bund)Dämmung, Fenster, Anlagentechnik15 % Zuschuss, mit iSFP 20 %; Höchstkosten 30.000 € (mit iSFP 60.000 €) je WohneinheitEigentümer; Antrag BAFA vor Vertrag
BAFA Solarthermie (Bund)Thermische Solaranlage30 % Grund, +20 % nur bei Ersatz fossiler HauptheizungEigentümer; Antrag BAFA vor Vertrag
§ 35c EStG (Bund, steuerlich)Dämmung/Fenster/Heizung, ohne BEG20 % über 3 Jahre, max. 40.000 € je ObjektSelbstnutzer; über Steuererklärung, nicht mit BEG kombinierbar
ISB-Darlehen 505 (Land)Modernisierung selbst genutzter WohnraumBis 100.000 € (4 Pers.), Zins −1 %-Punkt, Tilgungszuschuss 15–25 % (einkommensabhängig)Selbstnutzende Eigentümer; Antrag über Stadt-/Kreisverwaltung
ISB-Darlehen Mietwohnung (Land)Modernisierung vermieteter WohnungenBis 140.000 € (klimagerecht 175.000 €) je Wohnung, Tilgungszuschuss bis 25 %+Vermieter/Eigentümer; Antrag direkt bei der ISB vor Beginn
Kommunale Programme (KIPKI)z. B. Balkonkraftwerk, Dachbegrünung, BeratungKleine, befristete Zuschüsse; oft rasch ausgeschöpftOrtsabhängig; Antrag bei Stadt-/Kreisverwaltung
Verbraucherzentrale / Energieagentur RLPUnabhängige EnergieberatungKostenlos (öffentlich finanziert)Alle Verbraucher; Terminvereinbarung

Häufige Fragen

Gibt es in Rheinland-Pfalz 2026 einen direkten Landeszuschuss für eine neue Heizung oder Dämmung?

Nein, keinen prozentualen Direktzuschuss wie beim Bund. Das Landesinstrument ist das zinsverbilligte ISB-Darlehen (Programm 505 für selbst genutzten Wohnraum) mit einem einkommensabhängigen Tilgungszuschuss von 15 bis 25 Prozent auf das Darlehen. Die eigentlichen Zuschüsse für Heizung, Dämmung und Solarthermie kommen 2026 vom Bund über KfW und BAFA. Das Land verbilligt vor allem den Eigenanteil, der nach Abzug der Bundesförderung übrig bleibt.

Was ist das ISB-Darlehen und wie hoch ist der Tilgungszuschuss?

Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) in Mainz vergibt zinsverbilligte Darlehen zur Modernisierung. Für selbst genutzten Wohnraum (Programm 505) sind bis 100.000 Euro für einen Vier-Personen-Haushalt möglich, plus 5.000 Euro je weiterer Person, und das Land senkt den Zins um einen Prozentpunkt. Einkommensberechtigte Haushalte erhalten zusätzlich einen Tilgungszuschuss: bis 25 Prozent, wenn das Einkommen die Landesgrenze um höchstens 10 Prozent überschreitet, bis 15 Prozent bei einer Überschreitung von höchstens 60 Prozent. Der Tilgungszuschuss reduziert die zurückzuzahlende Summe direkt.

Kann ich die ISB-Förderung mit KfW und BAFA kombinieren?

Ja, das ist sogar der Regelfall. Sie holen zuerst den nicht rückzahlbaren Bundeszuschuss (KfW 458 für die Heizung, BAFA für Dämmung und Solarthermie) und finanzieren den verbleibenden Eigenanteil über das zinsverbilligte ISB-Darlehen mit Tilgungszuschuss. Wichtig ist die Deckelung: Bundeszuschuss und ISB-Tilgungszuschuss dürfen zusammen die tatsächlichen förderfähigen Kosten nicht übersteigen, eine Doppelförderung derselben Kosten über 100 Prozent ist ausgeschlossen.

Wo stelle ich die Anträge, und was gilt bei der Reihenfolge?

Bundeszuschüsse beantragen Sie bei der KfW (Heizung, Programm 458) beziehungsweise der BAFA (Dämmung, Fenster, Solarthermie). Das ISB-Darlehen zur Modernisierung selbst genutzten Wohnraums beantragen Sie über die zuständige Stadt- oder Kreisverwaltung, in der die Wohnung liegt; das ISB-Mietwohnungsdarlehen läuft direkt über die ISB. In allen Fällen gilt: Der Antrag muss vor dem Maßnahmenbeginn gestellt werden. Bereits eine Bestellung oder ein Auftrag zählt als Beginn und macht die Förderung unmöglich.

Fördert meine Stadt oder mein Landkreis zusätzlich?

Möglicherweise. Viele Kommunen legen aus dem Landesprogramm KIPKI eigene Zuschüsse auf, etwa für Balkonkraftwerke, Dachbegrünung mit Solar oder Energieberatung. Diese Budgets sind aber klein, werden nach dem Windhundprinzip vergeben und sind oft rasch erschöpft, in Mainz und Trier waren die kommunalen Solartöpfe zuletzt bereits leer. Fragen Sie deshalb direkt beim Klimaschutz- oder Umweltamt Ihrer Kommune nach dem aktuellen Stand oder nutzen Sie den Fördermittelkompass der Energieagentur Rheinland-Pfalz.

Wie viel Förderung gibt es 2026 für den Umstieg auf eine Wärmepumpe?

Über die KfW (Programm 458) sind bis zu 70 Prozent der Kosten als Zuschuss möglich: 30 Prozent Grundförderung, 20 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus für den schnellen Austausch einer alten fossilen Heizung, bis zu 30 Prozent Einkommensbonus bei bis zu 40.000 Euro Haushaltseinkommen und 5 Prozent Effizienzbonus, gedeckelt bei 70 Prozent. Bei 30.000 Euro förderfähigen Kosten im Einfamilienhaus sind das maximal rund 21.000 Euro Zuschuss. Den verbleibenden Eigenanteil kann das ISB-Darlehen zinsverbilligt finanzieren.

Wird Solarthermie in Rheinland-Pfalz gefördert?

Über die BAFA gibt es 30 Prozent Grundförderung für eine thermische Solaranlage. Der zusätzliche 20-Prozent-Bonus gilt allerdings nur, wenn die Solarthermie im Zuge des Austauschs einer funktionstüchtigen fossilen Hauptheizung eingebaut wird, nicht bei einer reinen Nachrüstung. Ein spezielles Landesprogramm für Solarthermie gibt es nicht; das ISB-Darlehen kann die Investition ergänzend zinsverbilligt finanzieren.

Wo bekomme ich unabhängige, kostenlose Beratung zur Förderung?

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ist anbieterneutral und für Verbraucher kostenlos, weil sie öffentlich finanziert wird, telefonisch, per Video, per E-Mail oder in rund 70 Beratungsstellen. Für größere Vorhaben lohnt sich zusätzlich ein Energie-Effizienz-Experte, der einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt und damit die BAFA-Förderquote um 5 Prozentpunkte anhebt. Die Energieagentur Rheinland-Pfalz bietet mit ihrem Fördermittelkompass eine Übersicht aller Programme.

Förder-Check starten

In Rheinland-Pfalz kommt der große Zuschuss 2026 vom Bund (KfW und BAFA über die BEG), während das Land vor allem zinsverbilligte ISB-Darlehen mit einkommensabhängigem Tilgungszuschuss beisteuert und einzelne Kommunen befristete Extra-Töpfe auflegen. Entscheidend ist die richtige Reihenfolge: erst neutrale Beratung, dann Antrag, dann Vertrag. Ob und wie sich diese Ebenen für Ihr Gebäude kombinieren lassen, klärt am schnellsten der kostenlose Förder-Check von Check Erneuerbar, der Ihre Maßnahme, Ihr Einkommen und Ihren Standort gegen die aktuellen Programme abgleicht.

Maßnahmen