Ratgeber & Vergleich

Förderung erneuerbare Energien & Sanierung in Niedersachsen 2026

Wer 2026 in Niedersachsen die Heizung tauscht, dämmt oder das Haus energetisch saniert, sollte drei Förderebenen kennen und clever verknüpfen: die Bundesförderung (BEG über KfW und BAFA) als Fundament, die Landesprogramme der NBank als ergänzende Finanzierung – und kommunale Zuschüsse, die je nach Wohnort echtes Bargeld obendrauf legen. Anders als etwa Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen fährt Niedersachsen keine flächendeckenden Landes-Barzuschüsse für Heizung oder Photovoltaik in Privathaushalten. Das ist keine Lücke in diesem Ratgeber, sondern die ehrliche Ausgangslage: Der größte Hebel liegt für die meisten Eigentümer im Land beim Bund – und der zweitgrößte, oft unterschätzte, auf kommunaler Ebene. Dieser Ratgeber ordnet die Programme sauber, nennt Beträge und Antragsstellen und zeigt, in welcher Reihenfolge Sie Anträge stellen, damit sich die Töpfe nicht gegenseitig ausschließen. Photovoltaik, Speicher und Wallbox behandeln wir hier nur am Rand – dafür gibt es am Ende den kostenlosen Förder-Check.

Die drei Förderebenen in Niedersachsen – und wer wofür zuständig ist

Fördermittel für energetische Sanierung kommen in Deutschland aus drei Quellen, und in Niedersachsen ist die Gewichtung besonders eindeutig.

Die erste Ebene ist der Bund. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das mit Abstand größte und wichtigste Instrument. Sie läuft über zwei Häuser: Die KfW zahlt Zuschüsse für den Heizungstausch (Programm 458) und vergibt Kredite mit Tilgungszuschuss für die energetische Komplettsanierung zum Effizienzhaus (Programm 261). Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bearbeitet die Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik (BEG EM) – also Dämmung, Fenster, Lüftung, Solarthermie und die Fachplanung. Diese Bundesförderung gilt bundesweit identisch, unabhängig davon, ob Ihr Haus in Emden, Göttingen oder Wolfsburg steht.

Die zweite Ebene ist das Land Niedersachsen, vertreten durch die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) in Hannover. Wichtig zum Verständnis: Die NBank ist keine zweite BAFA. Sie zahlt privaten Selbstnutzern in aller Regel keine zusätzlichen Bar-Zuschüsse für einzelne Wärmepumpen oder Dämmpakete. Ihre Rolle ist die zinsgünstige Finanzierung des Eigenanteils, der nach Abzug der Bundesförderung übrig bleibt, sowie die Förderung größerer, kombinierter Maßnahmenpakete. Die NBank ergänzt den Bund also, sie verdoppelt ihn nicht.

Die dritte Ebene ist Ihre Kommune – Stadt, Gemeinde oder Landkreis, teils über kommunale Klimaschutzfonds oder Stadtwerke. Hier liegt in Niedersachsen die eigentliche Chance auf direktes zusätzliches Bargeld. Programme wie der enercity-Fonds proKlima im Großraum Hannover oder der KlimaFonds Göttingen zahlen echte Zuschüsse zusätzlich zur Bundesförderung. Diese Ebene ist stark vom Wohnort abhängig und ändert sich häufig – deshalb lohnt hier der genaue Blick.

Die strategische Konsequenz: In Niedersachsen holen Sie das meiste heraus, indem Sie die Bundesförderung voll ausschöpfen, die NBank für die Restfinanzierung prüfen und zusätzlich jeden kommunalen Topf mitnehmen, den es an Ihrem Standort gibt.

Bundesförderung als Fundament: BEG für Heizung, Dämmung und Sanierung

Weil Niedersachsen kaum eigene Zuschüsse für Privathaushalte auflegt, entscheidet die Bundesförderung über den größten Teil Ihrer Förderung. Diese Sätze gelten 2026 bundesweit und damit auch in jeder niedersächsischen Kommune.

Heizungstausch (KfW-Programm 458): Für den Umstieg von Öl, Gas oder Kohle auf eine förderfähige Anlage – etwa Wärmepumpe, Biomasse oder Anschluss an ein Wärmenetz – gibt es einen Zuschuss von bis zu 70 Prozent. Er setzt sich zusammen aus 30 Prozent Grundförderung, 20 Prozent Klimageschwindigkeits-Bonus (bei zügigem Austausch einer alten fossilen Heizung), bis zu 30 Prozent Einkommens-Bonus (bei bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen) und 5 Prozent Effizienz-Bonus für besonders effiziente Wärmepumpen – gedeckelt auf maximal 70 Prozent. Die förderfähigen Kosten liegen bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit im Einfamilienhaus, sodass maximal rund 21.000 Euro Zuschuss möglich sind. Der Antrag läuft bei der KfW und muss vor Vertragsunterzeichnung mit dem Handwerksbetrieb gestellt werden (Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung ist zulässig).

Dämmung, Fenster und Anlagentechnik (BEG EM über die BAFA): Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle – Dach, Fassade, Kellerdecke, neue Fenster – zahlt die BAFA 15 Prozent Zuschuss. Wer die Maßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) umsetzt, erhält 5 Prozent iSFP-Bonus obendrauf, also 20 Prozent. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten liegt bei 30.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr; mit gültigem iSFP steigt sie auf 60.000 Euro. Alternativ zur BAFA-Förderung können Sie Einzelmaßnahmen steuerlich absetzen (siehe eigener Abschnitt).

Komplettsanierung zum Effizienzhaus (KfW-Programm 261): Wer nicht einzeln, sondern das ganze Haus auf einen Effizienzhaus-Standard bringt, nutzt einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss. Der Kreditrahmen liegt bei bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit; mit Erneuerbare-Energien-Klasse steigt er auf 150.000 Euro pro Wohneinheit. Der Tilgungszuschuss ist umso höher, je ambitionierter die Effizienzhaus-Stufe.

Eine Pflicht-Voraussetzung zieht sich durch fast alle BEG-Programme: Ein zugelassener Energie-Effizienz-Experte muss die Maßnahme fachlich begleiten (bei der Einzelmaßnahmen-Förderung über die BAFA). Diese Fachplanung ist selbst förderfähig – kalkulieren Sie sie von Anfang an mit ein.

Landesförderung Niedersachsen: Was die NBank wirklich leistet

Bei der Landesebene ist Ehrlichkeit wichtiger als Marketing: Niedersachsen zahlt privaten Eigenheimbesitzern 2026 keine eigenen Landes-Barzuschüsse für einzelne Wärmepumpen, Balkonkraftwerke oder Standard-Dämmungen. Wer im Netz „NBank-Zuschuss für die Wärmepumpe" sucht, findet vor allem Finanzierungsangebote und Programme für Unternehmen, Kommunen und größere Wohnungsbau-Maßnahmen. Die zwei für Privatpersonen relevanten NBank-Bausteine sind diese:

Eigentumsförderung (selbst genutztes Wohneigentum): Für die energetische Modernisierung eines bestehenden Wohngebäudes stellt die NBank ein zunächst zinsloses bzw. stark zinsvergünstigtes Landesdarlehen bereit. Es finanziert einen großen Teil der Gesamtkosten und ist als Ergänzung zur Bundesförderung gedacht – nicht als Ersatz. Voraussetzung ist typischerweise, dass die Sanierung das Gebäude auf ein ambitioniertes energetisches Niveau bringt und von einer Fachperson bestätigt wird; außerdem gelten Anforderungen an Selbstnutzung und Eigenmittel. Für Haushalte mit Kindern oder mit Menschen mit Behinderung gibt es zusätzlich nicht rückzahlbare Zuschussanteile pro Person. Dieses Darlehen ist vor allem dann interessant, wenn Sie ohnehin eine größere Sanierung finanzieren müssen und günstige Konditionen für den Eigenanteil suchen.

Programm „Klimaschutz und Energieeffizienz": Dieses NBank-Programm zahlt nicht rückzahlbare Zuschüsse von 30 bis 70 Prozent – richtet sich aber im Kern an Unternehmen, Kommunen und Wohnungswirtschaft, etwa für die Sanierung von Nichtwohngebäuden, Wärmenetze oder effiziente Produktionsanlagen. Für Wohngebäude greift es nur bei kombinierten Maßnahmenpaketen mit deutlicher CO2-Einsparung; eine Photovoltaikanlage ist hier beispielsweise nur als Bestandteil eines größeren Pakets förderfähig, nicht als Einzelanlage. Antragsstichtage sind zweimal im Jahr (üblicherweise 1. März und 1. September) – anders als bei KfW und BAFA, wo laufend beantragt werden kann.

Antragsstelle für beide Bausteine ist die NBank in Hannover. Prüfen Sie vor jeder Sanierung, ob die Eigentumsförderung Ihre Restfinanzierung verbilligt – das ist der realistische Landes-Vorteil in Niedersachsen. Wer allerdings nur eine Einzelmaßnahme umsetzt (etwa nur die Wärmepumpe), fährt fast immer allein über den Bund plus Kommune.

Kommunale Zuschüsse: Hier liegt das zusätzliche Geld

Weil das Land wenig Direktzuschüsse zahlt, ist die kommunale Ebene in Niedersachsen der entscheidende Zusatzhebel. Diese Programme sind kombinierbar mit der Bundesförderung und legen echtes Bargeld obendrauf. Zwei etablierte Beispiele:

enercity-Fonds proKlima (Region Hannover): proKlima ist einer der bekanntesten kommunalen Klimafonds Deutschlands und stellt 2026 einen zweistelligen Millionenbetrag bereit. Antragsberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger nicht nur in Hannover selbst, sondern auch in Partnerkommunen wie Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze. Gefördert werden unter anderem der Wärmepumpen-Umstieg von einer alten Öl- oder Gasheizung (Zuschussanteil auf die Kosten, mit deutlichem Extra-Bonus bei gleichzeitiger Dämmung oder Fenstererneuerung), Solarthermie-Anlagen sowie Dämmmaßnahmen – teils mit besonderen Bonusbeträgen für ökologische Dämmstoffe. Entscheidend: Der Antrag muss vor Auftragsvergabe an den Handwerksbetrieb gestellt werden, und die aktuelle Programmrunde ist zeitlich befristet. proKlima wird zusätzlich zur BEG-Förderung des Bundes gewährt und ist damit ein Musterbeispiel für die Kombination der Ebenen.

KlimaFonds Göttingen: Die Stadt Göttingen fördert über ihren KlimaFonds klimafreundliche Investitionen. 2026 gibt es hier unter anderem einen Zuschuss für Batteriespeicher (ein fester Betrag je Kilowattstunde Speicherkapazität, gedeckelt auf einen Maximalbetrag pro Anlage). Weitere niedersächsische Städte haben eigene Bausteine – etwa Braunschweig mit einer Pauschale für Balkonkraftwerke und Zuschüssen für vertikale PV-Anlagen, oder Osnabrück mit einem prozentualen Zuschuss auf Photovoltaik auf Wohngebäuden.

Wichtig: Diese Programme ändern sich häufig, laufen aus oder sind budgetbegrenzt („first come, first served"). Verlassen Sie sich nicht auf pauschale Werte aus dem Netz. Fragen Sie direkt bei Ihrer Stadt, Ihrem Landkreis oder Ihren Stadtwerken nach – und nutzen Sie das Klimaschutzportal des Landes bzw. der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen als erste Anlaufstelle, um Programme in Ihrer Region zu finden. Solar-, Speicher- und Wallbox-Zuschüsse behandeln wir hier bewusst nur knapp; die Details und einen individuellen Abgleich liefert der Förder-Check.

So kombinieren Sie Bund, Land und Kommune richtig

Fördermittel geschickt zu stapeln ist in Niedersachsen erlaubt und sinnvoll – aber es gibt Grundregeln, damit sich Töpfe nicht gegenseitig kürzen.

Regel 1 – Nicht doppelt für dieselbe Sache beim selben Kostenblock: Sie können für eine Wärmepumpe nicht gleichzeitig die BAFA-Einzelmaßnahmen-Förderung und die KfW-Heizungsförderung 458 für dieselben Kosten kassieren. Für die Heizung gilt: KfW 458. Für Hülle und Solarthermie gilt: BAFA BEG EM. Diese beiden greifen nebeneinander, nicht übereinander.

Regel 2 – Steuerbonus oder Zuschuss, nicht beides: Für dieselbe Maßnahme gilt entweder der BAFA-Zuschuss oder der Steuerbonus nach § 35c EStG (20 Prozent über drei Jahre, max. 40.000 Euro pro Objekt) – nie beides parallel. Rechnen Sie durch, was mehr bringt. Bei niedrigem Einkommen ist der Zuschuss meist stärker; bei hohem Steuersatz und wenn die Zuschuss-Voraussetzungen (Effizienz-Experte, Fristen) hinderlich sind, kann der Steuerbonus praktischer sein.

Regel 3 – Kommunale Zuschüsse dürfen meist obendrauf: Programme wie proKlima oder der KlimaFonds Göttingen sind in der Regel zusätzlich zur Bundesförderung gedacht. Das ist der Kern der Niedersachsen-Strategie: Bund voll ausschöpfen, Kommune obendrauf, NBank für die günstige Restfinanzierung. Prüfen Sie aber immer die jeweilige Kommunal-Richtlinie auf Kumulierungsgrenzen – manche deckeln die Gesamtförderung auf einen Prozentsatz der Investitionskosten.

Regel 4 – Reihenfolge der Anträge einhalten: Alle relevanten Zuschüsse (KfW, BAFA, proKlima und die meisten kommunalen Programme) verlangen die Antragstellung vor Auftragsvergabe bzw. vor Vertragsunterzeichnung. Ein bereits beauftragter oder gar bezahlter Auftrag ist förderschädlich. Erst Effizienz-Experten und iSFP klären, dann Anträge stellen, dann Aufträge vergeben, dann bauen.

Regel 5 – iSFP als Türöffner nutzen: Der individuelle Sanierungsfahrplan bringt nicht nur 5 Prozent iSFP-Bonus, sondern verdoppelt die förderfähige Kostengrenze bei Einzelmaßnahmen von 30.000 auf 60.000 Euro pro Wohneinheit. Bei größeren Sanierungen ist er fast immer der erste Schritt.

Solarthermie, Balkonkraftwerk und der Blick über die Landesgrenze

Zwei Technologien werden in Niedersachsen häufig verwechselt oder falsch eingeordnet – hier die neutrale Einordnung.

Solarthermie (Wärme aus Sonne, nicht Strom): Sie fällt in die BEG-Einzelmaßnahmen über die BAFA. Es gibt 30 Prozent Grundförderung. Der 20-Prozent-Bonus („Heizungstausch-Bonus") kommt allerdings nur dann obendrauf, wenn die Solarthermie eine funktionierende fossile Hauptheizung ersetzt oder als Teil eines Heizungstauschs eingebaut wird – nicht bei einer reinen Ergänzung. In proKlima-Kommunen kann zusätzlich ein kommunaler Zuschuss dazukommen. Solarthermie ist besonders sinnvoll, wenn Sie viel Warmwasser brauchen und Ihre Dachfläche begrenzt ist. Ob Solarthermie oder Photovoltaik für Ihr Dach die bessere Wahl ist, hängt vom Verbrauchsprofil ab.

Balkonkraftwerk (Steckersolar): Bundesweit gibt es dafür keinen BEG-Zuschuss – hier zählt ausschließlich die kommunale Ebene. Einige niedersächsische Städte zahlen Pauschalen (Braunschweig etwa für Steckersolar). Technisch gelten 2026 die vereinfachten Regeln: bis 800 Watt Wechselrichter-Leistung und bis 2.000 Watt-Peak Modulleistung, die Anmeldung erfolgt ausschließlich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur – kein separater Netzbetreiber-Papierkram mehr. Ein Balkonkraftwerk ist die niedrigschwelligste Einstiegslösung; wer Dachfläche und Eigenverbrauch hat, fährt mit einer richtigen PV-Anlage meist deutlich wirtschaftlicher.

Einordnung Photovoltaik und Speicher: Für die volle Wirtschaftlichkeit von PV, Speicher und Wallbox – inklusive Einspeisevergütung (2026 bis 10 kWp bei Überschusseinspeisung bzw. Volleinspeisung), Renditerechnung und Angebotsvergleich – verweisen wir bewusst auf spezialisierte Quellen und den Förder-Check. Dieser Ratgeber hält den Fokus auf Sanierung, Heizung, Dämmung und Solarthermie, wo die Förderlandschaft komplexer und beratungsintensiver ist.

Ein Hinweis zur Ehrlichkeit: Niedersachsen ist bei Landeszuschüssen zurückhaltender als einige süddeutsche Länder. Das ist kein Nachteil, wenn Sie die Bundesförderung konsequent nutzen und Ihre Kommune abklopfen – dann liegen Sie in Summe oft gleichauf.

Förderprogramme für Sanierung & erneuerbare Energien in Niedersachsen 2026 im Überblick
Programm / EbeneWas wird gefördertFörderhöhe 2026Für wen / Antragsstelle
KfW 458 (Bund)Heizungstausch: Wärmepumpe, Biomasse, Wärmenetz-Anschlussbis 70 % Zuschuss, max. ~21.000 € (30.000 € förderfähig, EFH)Eigentümer; Antrag KfW vor Vertragsschluss
BAFA BEG EM (Bund)Dämmung, Fenster, Lüftung, Solarthermie, Fachplanung15 % + 5 % iSFP-Bonus; Höchstkosten 30.000 € (mit iSFP 60.000 €)Eigentümer; Antrag BAFA vor Auftrag
KfW 261 (Bund)Komplettsanierung zum EffizienzhausKredit + Tilgungszuschuss; bis 120.000 €/WE (150.000 € mit EE-Klasse)Eigentümer; Antrag KfW über Bank
§ 35c EStG (Bund, Steuer)Einzelmaßnahmen alternativ zum Zuschuss20 % über 3 Jahre, max. 40.000 € pro ObjektSelbstnutzer; über Steuererklärung
NBank Eigentumsförderung (Land)Zinsgünstige Finanzierung energetischer ModernisierungZinsloses/-günstiges Landesdarlehen + Zuschuss je Kind/PersonSelbstnutzer; Antrag NBank Hannover
NBank Klimaschutz & Energieeffizienz (Land)Kombinierte Maßnahmenpakete, Nichtwohngebäude30–70 % Zuschuss; Stichtage 1.3. / 1.9.v. a. Unternehmen, Kommunen, Wohnungswirtschaft; NBank
proKlima Hannover (Kommune)Wärmepumpe, Solarthermie, Dämmung im Großraum HannoverDirekter Zuschuss zusätzlich zum Bund, Bonus bei DämmungBürger Hannover + Partnerkommunen; proKlima vor Auftrag
KlimaFonds Göttingen (Kommune)u. a. Batteriespeicher, klimafreundliche Investitionenz. B. fester Betrag je kWh Speicher, gedeckeltBürger Göttingen; Stadt Göttingen

Häufige Fragen

Gibt es 2026 in Niedersachsen eigene Landeszuschüsse für die Wärmepumpe?

Nein, keine eigenständigen Landes-Barzuschüsse für private Eigenheimbesitzer. Die zentrale Förderung für den Heizungstausch bleibt die Bundesförderung über das KfW-Programm 458 mit bis zu 70 Prozent Zuschuss (maximal rund 21.000 Euro bei 30.000 Euro förderfähigen Kosten im Einfamilienhaus). Das Land Niedersachsen bietet über die NBank vor allem zinsgünstige Finanzierung des Eigenanteils, keinen zusätzlichen Wärmepumpen-Zuschuss. Zusätzliches Bargeld gibt es je nach Wohnort auf kommunaler Ebene, etwa über den enercity-Fonds proKlima im Großraum Hannover.

Was fördert die NBank konkret für Privatpersonen?

Für selbst nutzende Eigentümer ist vor allem die Eigentumsförderung relevant: ein zunächst zinsloses bzw. zinsvergünstigtes Landesdarlehen für die energetische Modernisierung eines bestehenden Wohngebäudes, ergänzend zur Bundesförderung. Haushalte mit Kindern oder mit Menschen mit Behinderung erhalten zusätzlich nicht rückzahlbare Zuschussanteile pro Person. Das NBank-Programm „Klimaschutz und Energieeffizienz" mit 30–70 Prozent Zuschuss richtet sich dagegen im Kern an Unternehmen, Kommunen und die Wohnungswirtschaft, nicht an einzelne Privathaushalte.

Kann ich Bundes-, Landes- und Kommunalförderung gleichzeitig nutzen?

Ja, in Niedersachsen ist das der übliche und empfohlene Weg. Die Bundesförderung (KfW/BAFA) ist das Fundament, kommunale Zuschüsse wie proKlima oder der KlimaFonds Göttingen kommen in der Regel obendrauf, und die NBank-Eigentumsförderung verbilligt die Restfinanzierung. Zwei Grenzen gelten: Für dieselben Kosten dürfen sich Bundesprogramme nicht doppeln (KfW-Heizung und BAFA-Einzelmaßnahme nicht für dieselbe Maßnahme), und Steuerbonus nach § 35c EStG oder Zuschuss gelten nur alternativ. Prüfen Sie außerdem die kommunale Richtlinie auf Kumulierungsobergrenzen.

Was ist proKlima und wer kann es beantragen?

proKlima ist der enercity-Fonds im Großraum Hannover und einer der bekanntesten kommunalen Klimafonds Deutschlands. Er zahlt zusätzlich zur Bundesförderung direkte Zuschüsse für Wärmepumpen (mit Extra-Bonus bei gleichzeitiger Dämmung), Solarthermie und Dämmmaßnahmen. Antragsberechtigt sind Bürger in Hannover und in Partnerkommunen wie Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze. Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe an den Handwerksbetrieb gestellt werden, und die Programmrunde ist zeitlich befristet – frühzeitig prüfen lohnt sich.

Wird Solarthermie in Niedersachsen gefördert?

Ja, über die Bundesförderung (BAFA, BEG-Einzelmaßnahmen) mit 30 Prozent Grundförderung. Der zusätzliche 20-Prozent-Bonus gilt nur, wenn die Solarthermie eine fossile Hauptheizung ersetzt bzw. Teil eines Heizungstauschs ist – nicht bei reiner Ergänzung einer bestehenden Heizung. In proKlima-Kommunen und weiteren Städten kann ein kommunaler Zuschuss dazukommen. Achtung: Solarthermie erzeugt Wärme, nicht Strom – sie ist nicht mit Photovoltaik zu verwechseln und wird anders gefördert.

Muss ich den Förderantrag vor oder nach der Sanierung stellen?

Immer vorher. KfW, BAFA und praktisch alle kommunalen Programme verlangen die Antragstellung vor Vertragsunterzeichnung bzw. vor Auftragsvergabe. Ein bereits beauftragter oder bezahlter Auftrag ist förderschädlich – die Förderung entfällt dann komplett. Die richtige Reihenfolge lautet: Energie-Effizienz-Experten hinzuziehen und gegebenenfalls individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen, dann alle Anträge stellen, dann erst Aufträge vergeben und bauen.

Lohnt sich der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) in Niedersachsen?

In den meisten Fällen ja. Der iSFP bringt einen zusätzlichen 5-Prozent-Bonus auf Einzelmaßnahmen und – oft noch wichtiger – verdoppelt die förderfähige Kostengrenze bei Einzelmaßnahmen von 30.000 auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr. Die Erstellung durch einen Energieberater ist selbst förderfähig. Gerade bei mehreren geplanten Maßnahmen oder einer schrittweisen Sanierung ist der iSFP fast immer der sinnvolle erste Schritt und zahlt sich schnell aus.

Wie finde ich heraus, welche Zuschüsse es an meinem konkreten Wohnort gibt?

Kommunale Programme sind kleinteilig und ändern sich häufig, deshalb hilft kein pauschaler Wert aus dem Netz. Fragen Sie direkt bei Ihrer Stadt, Ihrer Gemeinde, Ihrem Landkreis und Ihren Stadtwerken nach kommunalen Klimaschutz- oder Sanierungszuschüssen. Als Überblick eignen sich das Klimaschutzportal des Landes und die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen. Den schnellsten personalisierten Abgleich von Bundes-, Landes- und Kommunalförderung liefert Ihnen der kostenlose Förder-Check von Check Erneuerbar.

Förder-Check starten

In Niedersachsen entscheidet die richtige Kombination: Die Bundesförderung (BEG über KfW 458 für die Heizung, BAFA BEG EM für Dämmung, Fenster und Solarthermie, KfW 261 für die Komplettsanierung) ist das Fundament, die NBank verbilligt über die Eigentumsförderung Ihre Restfinanzierung, und kommunale Fonds wie proKlima Hannover oder der KlimaFonds Göttingen legen zusätzliches Bargeld obendrauf. Weil das Land selbst kaum Direktzuschüsse für Privathaushalte zahlt, holen Sie das Optimum heraus, indem Sie alle drei Ebenen sauber stapeln und jeden Antrag vor der Auftragsvergabe stellen. Welche Programme an Ihrem konkreten Standort greifen und wie hoch Ihre Gesamtförderung ausfällt, zeigt Ihnen unser kostenloser Förder-Check in wenigen Minuten – neutral, unabhängig und ohne Verpflichtung.

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